Anwaltskosten und Gerichtsgebühren bei einer Scheidung können gemäß dem neuesten Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Mit diesem Urteil (Az.: 10 K 2392/12 E) entschied das Gericht entgegen der Ansichtsweise des Finanzamtes.

Hintergrund für das Urteil war ein geschiedener Ehegatte, der Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie zusätzliche Kosten des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs und des nachehelichen Unterhalts in Höhe von 8.195 Euro zu tragen hatte und diesen Betrag beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung absetzen wollte.

Das Finanzamt erkannte nur die Kosten an, die auf die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich zurückzuführen waren. Die restlichen Beträge wurden nicht steuerlich berücksichtigt. Dies sah das Finanzgericht Düsseldorf anders und urteilte zu Gunsten des Klägers. Das Gericht entschied, dass das Finanzamt dem geschiedenen Ehegatten die gesamte Summe steuerlich anrechnen muss.

Demnach ist der Gesamtbetrag der Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Als Begründung gaben die Richter an, dass eine Ehescheidung nur mit einem Anwalt zu meistern sei, der ebenso den Versorgungsausgleich, den Zugewinn und die etwaigen Unterhaltsansprüche klären muss. Die entstehenden Kosten kann sich eine Person bei einer Ehescheidung folglich nicht entziehen.

Quelle: focus.de