Die heterosexuelle Ehe bleibt im Steuerrecht gegenüber einer eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaft bevorteilt, das hat die Regierung beschlossen, indem sie einen Änderungswunsch der Länderkammer zum Steuerrecht ablehnte. Der Bundesrat hatte gefordert, das Ehegattensplitting ab 2013 auch für Homo-Ehen zu ermöglichen, nun gilt es das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten.

Der LSVD (Lesben- und Schwulenverband), so wie Sprecher der Grünen reagierten empört. Volker Beck warf der FDP in diesem Zusammenhang vor, sie sei „erbärmlich eingeknickt“ und das ganze Vorgehen reine „Wahlkampfschaumschlägerei“. Mehrere prominente Liberale hatten in den letzten Wochen die Gleichstellung und Anerkennung der Homo-Ehe auf steuerlicher Basis gefordert. "Jetzt ist offenkundig, dass die FDP mit ihrer Pseudo-Gleichstellungspolitik der vergangenen Wochen nur Wahlkampfschaumschlägerei betrieben hat." so Beck weiter.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstellte Beck "in dieser Frage ein Problem mit dem Grundgesetz". Bei der Ungleichbehandlung von heterosexueller Ehe und homosexueller Lebensgemeinschaft handele es sich um einen Verstoß gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz, damit sei die getroffene Kabinettsentscheidung verfassungswidrig und anzufechten.

LSVD-Sprecher Axel Hochrein ging so weit, den Kabinettsbeschluss mit den Worten „Diese Regierung ist nicht fähig und nicht willens, auch nur einen kleinen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung zu gehen“ zu kommentieren und nannte die Entscheidung „kaltschnäuzig“. Nun wären Bundestag und Bundesrat gefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für Korrektur zu sorgen.

Insgesamt hatte der Bundesrat zum Jahressteuergesetz 2013 40 Änderungswünsche formuliert, von denen 15 beschlossen und sieben Forderungen abgelehnt wurden, die übrigen Wünsche würden derzeit ausführlich geprüft. 

Quelle: welt.de