Das häusliche Arbeitszimmer ist insbesondere für Lehrer ein wichtiger Bestandteil der Berufsausübung, denn sie verbringen neben dem Unterricht noch etliche Stunden in diesem, um den Unterricht vor- und nachzuarbeiten. Doch nicht jeder Raum kann als Arbeitszimmer genutzt werden. Vielmehr müssen bestimmte Vorgaben und Regeln eingehalten werden, damit das Arbeitszimmer vom Finanzamt auch als häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird. Dann können Ausgaben nach § 9 EStG abgesetzt werden.
- Das häusliche Arbeitszimmer
- Das darf sich in Ihrem Arbeitszimmer befinden
- Arbeitszimmer oder Betriebsstätte?
- Häusliches Arbeitszimmer: Welche Kosten kann ich absetzen?
- Arbeitszimmer Flächenberechnung
Was gilt als häusliches Arbeitszimmer?
Als häusliches Arbeitszimmer gilt ein Raum, in dem sämtliche berufliche Arbeiten erledigt werden. Ein Arbeitsraum muss nicht unbedingt mit Büroarbeiten assoziiert werden, vielmehr kann ein Arbeitszimmer auch künstlerisch oder schriftstellerisch genutzt werden. Wichtig ist, dass der Raum für berufliche Zwecke genutzt wird und dieser über eine entsprechende Ausstattung verfügt.
Quelle: adpic.de | Wie setze ich das Arbeitszimmer von der Steuer ab?
Wann ist ein Arbeitszimmer als häuslich zu bezeichnen?
Als "häuslich" kann dann ein Arbeitszimmer bezeichnet werden, wenn es zum privaten Wohnumfeld gehört. Allerdings darf das Arbeitszimmer nicht für private Zwecke genutzt werden. Allenfalls kann das Finanzamt eine Anrechnung der Kosten ablehnen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das häusliche Arbeitszimmer wird für die Berufsausübung genutzt.
- Die Einrichtung des Zimmers gleicht dem eines Arbeitsraumes.
- Das Arbeitszimmer ist von den privat genutzten Räumen abgetrennt.
- Für private Wohnzwecke bleibt ausreichend Platz.
Sollte nur eine der Bedingungen nicht erfüllt sein, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug ablehnen.
Kann das häusliche Arbeitszimmer privat genutzt werden?
Ein häusliches Arbeitszimmer darf nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt werden. Es muss also 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt werden. Sicherlich ist dies kaum exakt nachweisbar, allerdings sollten Lehrer und andere Arbeitnehmer darauf achten, dass eine hohe berufliche Nutzung stattfindet.
Welche Tätigkeiten umfassen eine berufliche Nutzung?
- Berufliche Tätigkeiten wie schreiben, recherchieren, rechnen, Hausaufgabenkontrolle, Unterrichtsvor- und -nachbereitung usw.
- Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeiten
- Fort- und Weiterbildungen
Welche Gegenstände dürfen sich in einem Arbeitszimmer befinden?
- Aktenregale, Schreibtisch, Stuhl, Bürostuhl und sonst typisches Mobiliar eines Arbeitszimmers
- Drucker, Laptop, Computer, Faxgerät, Telefon usw.
- Kunstgegenstände, Teppich, Bilder, Blumenvasen, Gardinen und Lampen
- für Ruhepausen und Weiterbildungen: Liege, Schaukelstuhl, Sessel, Klappbett
- für Pausen: Radio, kleine Musikanlage
- für Besuch: Sessel, Sitzecke
Welche Gegenstände gehören nicht in ein häusliches Arbeitszimmer?
- Fotoalben
- private Bücher und Aktenordner
- Kühlschrank
- einziger Kleiderschrank, einziger Fernseher, einziges Telefon
- Kinderbett und Gästebett
- Sammlungen von CDs, Videos, Schallplatten und sonstigen privaten Sammlungen
Die Größe des Wohnraumes ist wichtig
Trotz des Arbeitszimmers in den eigenen Häuslichkeiten muss noch genügend Platz für private Wohnzwecke bleiben. Das Finanzamt ermittelt individuell für jeden Fall die ausreichende Größe des Wohnraumes. Dabei kann im eigenen Fall anders entschieden werden als beispielsweise in einem ähnlichen Fall.
Bei folgenden Fallkonstellationen war der Wohnraum ausreichend für ein Arbeitszimmer:
- bei einem Single: Zweizimmerwohnung mit 42 m2 inklusive einem Arbeitszimmer von 12 m2
- für ein Ehepaar: Haus von 115 m2 inklusive zwei Arbeitszimmern von 9 m2 und 7,5 m2
- für ein Ehepaar mit 2 Kindern: Dreizimmerwohnung von 88 m2 inklusive einem Arbeitszimmer von 14,4 m2
Bei folgenden Fallkonstellationen war der Wohnraum nicht ausreichend für ein Arbeitszimmer:
- Dreizimmerwohnung von 70 m2 inklusive einem Arbeitszimmer von 25 m2
- bei einem Single: Zweizimmerwohnung von 47,7 m2 inklusive einem Arbeitszimmer von 30 m2
Wann ist das häusliche Arbeitszimmer eine häusliche Betriebsstätte?
Wann ein häusliches Arbeitszimmer als eine Betriebsstätte gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird geprüft.
Bei einer Betriebsstätte können folgende Punkte zutreffen:
- Der Raum befindet sich entweder innerhalb der Privatwohnung und ist ausreichend von den privaten Räumen abgegrenzt oder aber er befindet sich außerhalb der Privatwohnung.
- Für die berufliche Tätigkeit sind in den Raum Maschinen und Geräte eingerichtet.
- Beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Raum tätig.
- Der Raum bildet eine wesentliche Betriebsgrundlage, indem er für den Betrieb erforderlich ist.
- In dem Raum findet ein Publikumsverkehr statt.
Beispiele für eine Betriebsstätte
- Arztpraxen
- Anwaltskanzlei
- Call-Center
- Physiotherapie
- Tanzschule
Wie viele Kosten dürfen bei einem häuslichen Arbeitszimmer abgesetzt werden?
Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern der Arbeitgeber dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Sollten die Kosten nicht an den Höchstbetrag heranreichen, so sind auch nur diese absetzbar. Der Höchstbetrag ist demnach nicht als Pauschale anzusehen.
Was kann alles vollumfänglich geltend gemacht werden?
Geltend gemacht werden neben dem klassischen Bürobedarf und den Telefonkosten auch Renovierungskosten, Gartenarbeiten, Reinigungskosten, Hausratversicherung, Abschreibungen und Umzugskosten, aber auch Schuldzinsen und Betriebskosten. Zu unterscheiden sind dabei vollumfänglich abzusetzende Kosten, die sich direkt auf das Arbeitszimmer beziehen und die anteiligen Kosten, die grundsätzlich für die Wohnung oder das Haus anfallen wie Strom, Wasser und Nebenkosten. Die Höhe der abzusetzenden Kosten richtet sich nach dem Arbeitszimmeranteil.
Abgezogen werden können mitunter:
- Kosten für eine Renovierung
- Errichtung eines Arbeitszimmers
- Ausstattung
Was kann nur anteilig abgesetzt werden?
- Miete
- Strom, Heizung, Wasser
- Müllabfuhr
Wie wird der Arbeitszimmeranteil ermittelt?
Der Arbeitszimmeranteil wird folgendermaßen ermittelt:
Arbeitszimmeranteil = (Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche) x 100
Beispiel:
Arbeitszimmeranteil = (Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche) x 100
Arbeitszimmeranteil = (12 m2 / 90 m2) x 100
Arbeitszimmeranteil = 13,33 %
13,33 % können also bei wohnungstypischen Rechnungen wie Strom und Heizung abgesetzt werden.