Alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, müssen die Formulare erst Ende Juli einreichen, statt wie bisher Ende Mai. Gültig wird die neue Frist ab dem Steuerjahr 2018. Somit müssen Eheleute mit der Lohnsteuerklasse III und V für 2018 erst bis zum 31. Juli 2019 die Steuerformulare abgeben. Wer sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt beim Ausfüllen der Formulare, hat sogar noch länger Zeit: Die Abgabefrist wird von zwölf auf 14 Monate erweitert. Für diejenigen muss die Steuererklärung für 2018 erst spätestens Ende Februar 2020 beim Finanzamt vorliegen.

Was sich noch bei der Abgabefrist ändert

Steuerpflichtige, die einen Steuerberater nutzen und der sogenannten Vorabanforderung unterliegen, können die Formulare statt nach drei, erst nach vier Monaten abgeben. Die Vorabanforderung wird nur festgelegt, wenn alle Steuerformulare vorliegen oder die Fristen zur Bilanzerstellung abgelaufen sind.

Verspätete Steuererklärungen: Was passiert?

Der bisherige Verspätungszuschlag wurde vom Finanzbeamten meist nach individuellem Ermessen festgelegt. Neu ist, dass sich dieser Zuschlag stärker am automatisierten Besteuerungsverfahren orientiert und für jeden Nachzügler obligatorisch wird. Jedoch wird er nicht in jedem Fall erhoben: Nur Personen, die Steuern nachzahlen müssen, haben den Zuschlag von 25 Euro pro Monat zu entrichten. Automatische Zuschläge gibt es nur für diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht innerhalb der Frist von sieben bzw. 14 Monaten abgeben oder wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde. Personen, die Geld vom Staat zurückerstattet bekommen, müssen mit keinen Änderungen rechnen. Auch diejenigen nicht, die keine Steuern erstattet bekommen bzw. nichts nachzahlen müssen. Der Verspätungszuschlag greift hier nur im Einzelfall.

Änderungen für Rentner

Rentner müssen nicht befürchten, hohe Verspätungszuschläge zu zahlen. Auch dann nicht, wenn sie davon ausgingen, dass sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Werden Rentner vom Finanzamt aufgefordert, die Steuererklärung erstmalig auszufüllen, dann beginnt für sie der Verspätungszuschlag erst dann, wenn die vom Finanzamt angesetzte Frist angelaufen ist.

Digitalisierung und ihre Folgen für die Steuerzahler

Das neue Gesetz sieht auch einen moderneren Service vor. Steuerzahler sollen über das elektronische Steuerverfahren Elster immer online an ihre Daten kommen. Zudem soll es möglich werden, bereits vom Finanzamt vorausgefüllte Formulare zu überprüfen und selbstständig online abzuschicken. Ziel ist es, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Steuerzahler schneller seinen Steuerbescheid über Elster zustellen zu können. Jedoch ist es nicht notwendig, die Steuererklärung online einzureichen. Wer die Formulare lieber auf Papier ausfüllt, kann das weiterhin tun. Auch wird es möglich werden, die eigenen digitalen Daten von einem Finanzbeamten überprüfen zu lassen. Zudem kann der Steuerzahler mit einem Freitextfeld beim elektronischen Verfahren wichtige Zusatzangaben seiner Erklärung beifügen.

Die Einreichung der Belege

Alle Belege müssen in Zukunft nicht mehr mit eingereicht werden. Jedoch sollte der Antragsteller diese nicht wegwerfen, denn das Finanzamt kann alle Quittungen oder Bescheide jederzeit anfordern. Wenn dies notwendig wird, sollten diese auch online übermittelt werden.

Der Nutzen des neuen Gesetzes

Die Steuerverwaltungen versprechen sich von der Automatisierung eine personelle Entlastung und höhere Effizienz. Jedoch sei, so das Bundesfinanzministerium, mit dieser Maßnahme kein Personalabbau verbunden. Durch den Wegfall der Bearbeitungsfälle haben die Finanzbeamten mehr Zeit, komplexere Sachverhalte zu bearbeiten. Das ist dann der Fall, wenn die Steuerpflichtigen um eine Prüfung ihrer Daten bitten oder wenn eine detailliertere Kontrolle nötig ist. Diese verdächtigen Fälle werden durch ein elektronisches Risikomanagementsystem aufgespürt. Verdachtsfälle werden damit anhand verschiedener Kriterien ausgewählt und gehen dann in eine genauere Prüfung. Das Ministerium spricht in diesem Zusammenhang von einer anderen Prüfung, die nicht geringer oder schlechter als das vorige Verfahren sei.

Wann wird das digitale Verfahren umgesetzt?

Bereits ab dem 1. Januar 2017 treten die meisten gesetzlichen Änderungen in Kraft. Damit wird zuerst der rechtliche Rahmen geschaffen, damit bis 2022 flächendeckend die technische Umsetzung erfolgen kann.