Im öffentlichen Dienst gelten die gesetzlichen Feiertage ebenso wie im privaten Sektor. Jedoch kann es vor allem im Rahmen der Schichtarbeit im öffentlichen Dienst zu Arbeitseinsätzen an den Feiertagen kommen.
Arbeit an Feiertagen im TV-L und TVöD 2019
Für die Berechnung wird die Bewertung als Arbeitszeit des Bereitschaftsdienstes mit Zeitzuschlägen erhöht. Im Tarifvertrag der Länder (TV-L) und im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) wird eine Tätigkeit an gesetzlichen Feiertagen demnach wie folgt berechnet:
- Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich 35 v.H.
- Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135 v.H.
Die Tätigkeit ist verpflichtend, so weit sie im Tarifvertrag verankert wurde. Die Arbeitszeit kann an Feiertagen auf bis zu 12 Stunden verlängert werden, sofern dadurch zusätzliche freie Schichten an Feiertagen und Sonntagen entstehen.
Beschäftigte, die an Feiertagen arbeiten müssen, erhalten dafür im Zeitraum der nächsten beiden Wochen zwei aufeinanderfolgende Tage frei. Dabei muss ein Tag auf einen Sonntag fallen.
Bei einer Rufbereitschaft, die auf einen Feiertag fällt, wird das Vierfache des tariflichen Stundenentgeltes vergütet. Dabei ist de aktuelle Entgelttabelle maßgebend.
Gesetzliche Feiertage im öffentlichen Dienst 2019, 2020, 2021, 2022
Abkürzungen:
BW= Baden-Württemberg, BY= Bayern, BE= Berlin, BB= Brandenburg, NI= Niedersachsen, NW= Nordrhein-Westfalen, RP= Rheinland-Pfalz, SL= Saarland, SN= Sachsen, ST= Sachsen-Anhalt, SH= Schleswig-Holstein, TH= Thüringen, HB= Bremen, HH= Hamburg, HE= Hessen, MV= Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtige Urteile zur Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst an Feiertagen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11 – (Urlaubsgewährung an einem gesetzlichen Feiertag muss auf Jahresurlaub im öffentlichen Dienst angerechnet werden)
Siehe auch: