Wie der Aufsichtsrat kürzlich beschloss, soll das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erneut zu einem Flächentarifvertrag der Länder zurückkehren. Das Land Schleswig-Holstein begrüßte diese Entscheidung. Durch die Rückkehr zum Tarifvertrag der Länder wurden Gerüchte und Spekulationen über eine etwaige Privatisierung ausgeräumt.
Für die Angestellten bedeutet dies, dass der derzeit geltende Haustarifvertrag durch den Sanierungstarifvertrag abgelöst wird, was gleichzeitig zu einer Lohnerhöhung bei den nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Klinikums führen soll.
Scheitern der Tarifverhandlungen führte zum Flächentarifvertrag der Länder
Hintergrund der Entscheidung ist das Scheitern der vorangegangen Tarifverhandlungen für die etwa 6.000 nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Gewerkschaft ver.di rief zur Urabstimmung über einen Streik auf. Die Gewerkschaften fordern für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter des Klinikums eine Eingruppierung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), da dieser als höherwertiger als der Tarifvertrag der Länder (TV-L) anzusehen ist. Mit der Entscheidung, eine Eingruppierung in den TV-L vorzunehmen, reagierte die Gewerkschaft ver.di mit scharfer Kritik.
Quelle: mz-web.de