Nach neun Verhandlungsrunden konnte ein Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughafenbeschäftigten von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erarbeitet werden. Dieser sieht unter anderem eine Sicherung der Arbeitsplätze bis Ende 2023 sowie eine Corona-Sonderzahlung vor.

Für wen gilt der Notlagentarifvertrag?

Der Notlagentarifvertrag gilt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen, aber auch an deren Tochtergesellschaften. Es sind alle Flughäfen in Deutschland eingeschlossen, die Mitglied in der VKA sind.

Stimmen zum Tarifabschluss

ver.di-Vorsitzende Christine Behle: "Mit dem Tarifvertrag ist es uns in dieser schwierigen Situation gelungen, dass die Beschäftigung bis Ende 2023 gesichert ist und bis zum gleichen Zeitpunkt betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden". "Damit haben wir unser wichtigstes Ziel in diesen Verhandlungen erreicht."

Wie hoch wird die Corona-Sonderzahlung ausfallen?

Im Einigungspapier wurde eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung vereinbart, die noch im Dezember ausgezahlt werden soll. Die Höhe soll sich bis maximal 800 Euro staffeln.

Mehr Geld durch Entgelterhöhungen

Zum 01. Oktober 2022 wird es eine Entgelterhöhung von 1,4 Prozent geben, mindestens jedoch um 50 Euro. Zum 01. April 2023 steigen die Gehälter um weitere 1,8 Prozent bis sie zum 01. Oktober 2023 an die TVöD-Entgelttabelle vom Niveau her anknüpfen

Kürzung der Arbeitszeit

Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit kann ab 2022 um sechs Prozent gekürzt werden. Dies soll der Erhaltung der Arbeitsplätze dienen. Allerdings wurden diesbezüglich umfangreiche  Sonderregelungen erarbeitet. Eine Arbeitszeitverkürzung findet nicht bei fortdauernder Kurzarbeit statt.


Lesen Sie auch:

» Überstunden im TVöD: Wann müssen Sie geleistet werden?

» Öffentlicher Dienst: Berufe am Flughafen Gehaltsüberblick

» Flughafen TV Ertragsbeteiligung