Beschäftigte im Nahverkehr Hessen erhalten rund 200 Euro mehr im Monat. Zusätzlich gibt es noch eine Corona-Prämie. Die Gewerkschaft ver.di und die Kommunen haben sich am 25.11.2020 auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Nahverkehr geeinigt.

Monatelange Tarifverhandlungen und Warnstreiks

Nach monatelangen Verhandlungen und diversen Warnstreiks konnte nun ein Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgeschlossen werden. Der kommunale Arbeitgeberverband Hessen und die Gewerkschaft ver.di konnten sich nach langen Verhandlungen einigen. Zwischendrin gab es mehrere Warnstreiks, insbesondere in Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.

Wie sieht das Tarifergebnis aus?

Das erzielte Tarifergebnis sieht eine zweimalige Entgelterhöhung von je 99 Euro vor. Zudem soll eine steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von 500 bis 1.000 Euro im Dezember gezahlt werden. Die Höhe bestimmt sich nach der Gehaltsstufe. Die Entgeltanhebungen belaufen sich nach Angaben der Gewerkschaft insgesamt um etwa 8 Prozent.

Das Tarifergebnis im Detail

  • Entgelterhöhung zum 01. April 2021 um 99 Euro
  • weitere Anhebung zum 01. April 2022 um weitere 99 Euro
  • Corona-Prämie zwischen 500 und 1.000 Euro je nach Gehaltsstufe
  • bis zu drei arbeitsfreie Tage (Entlastungstage)
  • Kopplung des Tarifvertrags ab 2023 an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes
  • Mindestlaufzeit bis 31. Dezember 2023


Die Gewerkschaft teilt im Rahmen der Tarifverhandlungen mit, dass der Abschluss nicht einfach war. Allerdings können die Beschäftigten des ÖPNV Hessen nun bezüglich der Gehaltshöhe zu ihren Kollegen in anderen Bundesländern aufschließen. Bisher lagen sie mit rund 180 Euro unter dem Bundesdurchschnitt.

Welche Beschäftigten sind vom neuen Tarifvertrag betroffen?

Vom neuen Tarifvertrag für den Nahverkehr sind alle Beschäftigten betroffen, die im TV-N Hessen eingruppiert sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Schaffner (Entgeltgruppe 2)
  • Fahrausweiskontrolleur (Entgeltgruppe 3)
  • Fahrausweisverkäufer (Entgeltgruppe 4)
  • Fahrer (Entgeltgruppe 5)
  • Elektriker (Entgeltgruppe 6)
  • Kraftfahrzeugmechaniker (Entgeltgruppe 7)
  • Verkehrsmeister (Entgeltgruppe 8)
  • Leiter einer Fahrschule (Entgeltgruppe 9)

Bisherige aktuelle Entgelttabelle TV-N Hessen

Gültigkeit: ab 01. März 2020

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
in Euro Stufenzugehörigkeit
nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 9 Jahren nach 12 Jahren
15 5.211,91 5.472,52 5.746,17 6.033,47 6.335,15
14 4.825,86 5.067,16 5.320,50 5.586,55 5.865,89
13 4.468,39 4.691,82 4.926,38 5.172,73 5.431,35
12 4.137,40 4.344,28 4.561,46 4.789,57 5.029,02
11 3.830,92 4.022,55 4.223,59 4.434,75 4.656,49
10 3.547,68 3.724,51 3.910,72 4.106,28 4.311,58
9 3.292,58 3.452,01 3.621,05 3.802,09 3.992,20
8 3.056,36 3.204,00 3.359,00 3.521,78 3.696,51
7 2.837,64 2.974,37 3.117,90 3.268,58 3.426,81
6 2.635,15 2.761,74 2.894,63 3.034,14 3.180,68
5 2.456,76 2.565,74 2.687,88 2.817,09 2.952,74
4 2.295,25 2.396,18 2.502,15 2.616,09 2.741,72
3 2.133,75 2.226,62 2.324,13 2.426,50 2.533,98
2 1.985,20 2.070,62 2.160,33 2.254,50 2.353,40
1 1.931,25

Quelle der Daten: KAV Hessen, Stand 27.11.2020