Im Juli 2019 werden im Bereich Öffentlicher Dienst TVöD wieder Neueigkeiten und Änderungen eintreten. Die bisherigen News werden nachfolgend zusammengestellt.
22.07. Neuer Haustarifvertrag TV-A
Zum 01.01.2021 soll es einen neuen Haustarifvertrag für die Mitarbeiter der Autobahngesellschaft des Bundes geben. Nach längeren Verhandlungen konnte mit der Dienstleistungsgesellschaft ver.di, dem dbb Beamtenbund und der Autobahngesellschaft des Bundes ein Ergebnis erzielt werden. Zum 01.01.2021 wird es eine neue Gesellschaft geben, die die bisherige Autobahngesellschaft übernehmen wird. Alle Beschäftigten werden neu eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt in eine Entgelttabelle, die vom Niveau her über die Tabelle des TV-L liegen wird. Es kommt zu zahlreichen Höhergruppierungen. Die im TVöD vorhandenen Entgeltgruppen 1 und 2 fallen weg. Dafür wird es eine Entgeltgruppe 16 geben. Zudem soll ein 13. Monatsgehalt ausgezahlt werden. Ab 2022 soll es zudem eine Auszahlung eines Unternehmensbonus für alle Mitarbeiter geben, der ab 2023 ausgezahlt wird. Profitieren werden vor allem Beschäftigte, wie Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst, die automatisch in eine höhere Entgeltgruppe aufsteigen werden. Die Arbeitszeit wird bei 39 Wochenarbeitsstunden liegen. Mitarbeiter in den Fernmeldemeistereien, Kfz-Werkstätten und Autobahn- sowie Straßenmeistereien werden 38,5 Wochenstunden arbeiten.
Quelle: eurotransport.de
11.07. Kita-Mitarbeiter, Pädagogen und Erzieher gesucht
Weiterhn werden in Esslingen (Neckar) händeringend Pädagogen gesucht. Diese sollen vorwiegend nach dem TVöD vergütet werden. Die Bewerbungsfrist ist auf den 14.07. datiert.
Quelle: süddeutsche.de
03.07. Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD-V auf unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch
Gemäß dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. April 2019, 6 AZR 104/18) kann die Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD-V auf den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch angewandt werden, sofern als Grundlage ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Quelle: BAG 6 AZR 104/18
18.06. Städtisches Klinikum vergütet ab 2020 nach dem TVöD
In Brandenburg an der Havel möchte das städtische Klinikum wieder zum Flächentarifvertrag zurückkehren. So soll das nichtärztliche Personal ab 2020 nach dem TVöD vergütet werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert eine Rückkehr zum TVöD schon für 2019.
Quelle: maz-online.de