In bestimmten zeitlichen Intervallen kommt es immer wieder zu Tarifverhandlungen, egal ob im öffentlichen Dienst im TVöD und TV-L oder in der Privatwirtschaft. Doch wie funktioniert eine Tarifverhandlung? Was ist eine Schlichtung und wann kann gestreikt werden? Wir werden hier die wichtigsten Fragen nachfolgend kurz und verständlich beantworten.
Kündigung des Tarifvertrages
Zuerst wird der bestehende Tarifvertrag gekündigt, wenn an diesem etwas verändert werden soll, beispielsweise eine Entgelterhöhung gefordert wird oder Teilzeitmodelle eingeführt werden sollen. Dabei kann die Kündigung vonseiten der Gewerkschaften erfolgen, aber auch vonseiten der Arbeitgeber. Zumeist erfolgt jedoch die Kündigung des Tarifvertrages nach Ablauf der festgelegten Laufzeit.
Aufnahme von Tarifverhandlungen
Nun werden Verhandlungspunkte festgelegt und die Tarifverhandlungen aufgenommen. Beide Tarifvertragsparteien – Gewerkschaften und Arbeitgeber – finden sich zu bestimmten Terminen, den Tarifverhandlungen, zusammen. An diesen Terminen wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Häufig begleiten Warnstreiks, ausgehend von den betroffenen Beschäftigten der Branche, die Verhandlungen.
Warnstreiks werden ausgerufen
Warnstreiks werden häufig von Gewerkschaften genutzt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. In der Regel sind Warnstreiks zeitlich begrenzt. Sie finden an bestimmten Orten statt und sind so lange rechtlich zugelassen, wie sie nicht rechtswidrig werden.
Die Tarifverhandlungen scheitern
Die Tarifverhandlungen können von beiden Tarifvertragsparteien als gescheitert erklärt werden. Dabei müssen nicht zwingend beide Parteien das Scheitern erklären, es reicht eine Erklärung einer Tarifvertragspartei völlig aus. Zumeist wird eine Tarifverhandlung dann als gescheitert betrachtet, wenn es zu keiner Annäherung kommt und die Verhandlungen festgefahren sind. Sofern beide Parteien eine Schlichtungsvereinbarung im Vorfeld oder in den laufenden Verhandlungen getroffen haben, ist es auch möglich, die Schlichtung anzurufen.
Urabstimmung und Streikausruf
Wenn die Tarifverhandlungen gescheitert sind, kann ein Erzwingungsstreik, also ein unbefristeter Streik, von den Gewerkschaften ausgerufen werden. Ein Erzwingungsstreik ist die schärfste Forderungswaffe der Gewerkschaften. Damit es auch tatsächlich zu einem Streik kommt und sich viele Gewerkschaftsmitglieder an diesem beteiligen, wird vorab eine Urabstimmung durchgeführt. Im Rahmen dieser Abstimmung, die entweder schriftlich oder durch Abstimmung in Räumen erfolgt, werden die Mitglieder gefragt, ob sie einen Streik durchführen würden. Dies bedeutet, über einen bestimmten Zeitraum hinweg, tatsächlich die Arbeit niederzulegen. Es kann dann zum Streik ausgerufen werden, wenn sich mindestens 75 Prozent der abstimmenden Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik aussprechen.
Es wird zum Streik ausgerufen
Die Gewerkschaften geben nun bekannt, welche Regionen von den Streikmaßnahmen betroffen sind. Die Beschäftigten in den betroffenen Regionen sind dann angehalten, ihre Arbeit niederzulegen.
Die Verhandlungen werden wieder aufgenommen
Die Tarifvertragsparteien können jederzeit die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen. Daneben können die Streikaktionen fortgesetzt werden.
Es kommt zur Einigung - die Streikmaßnahmen werden beendet
Wenn es zu einer Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber gekommen ist, werden die Gewerkschaftsmitglieder aufgerufen, sich an einer abschließenden Urabstimmung zu beteiligen. In dieser stimmen sie nun über das Tarifergebnis ab. Sollten mindestens 75 Prozent der Abstimmenden für das Tarifergebnis stimmen, so gilt dies als angenommen. Der Streik kann dann beendet werden.
Video: Wie funktioniert eine Tarifverhandlung?
Quelle: youtube-nocookie.com