Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen im öffentlichen Dienst werden in der Regel nach dem TVöD-P vergütet. Die P-Tabelle hebt sich von der allgemeinen Tabelle für Landes- und Kommunalbeschäftigte (VKA) ab. Der Gehaltsrechner ermittelt neben dem Nettolohn auch alle Abzüge für Pflegebeschäftigte.