Mitglieder von Gewerkschaften haben Anspruch auf Streikgeld, wenn durch einen Arbeitskampf das Gehalt ausfällt. Die Höhe des Streikgeldes richtet sich nach der Branche und der Gewerkschaft. Die Höhe fällt jedoch in der Regel niedriger als das tatsächliche Gehalt aus.
Anspruchsvoraussetzungen
Streikgeld erhält jeder, der einer Gewerkschaft angehört. In der Regel müssen mindestens ein bis drei Monate Beiträge eingezahlt worden sein, um Anspruch auf Streikgeld zu haben.
Dauer der Zahlung
Streikgeld wird ab dem ersten Streiktag bis längstens zum Ende des Arbeitskampfes gewährt. Bei kürzerer Streikteilnahme wird das Streikgeld in der Regel anteilig gewährt.
Höhe des Streikgeldes
Der Mitgliedsbeitrag ist entscheidend für die Höhe des Streikgeldes und wird anhand des Verdienstes berechnet. Das Streikgeld kann sich nach einer Mitgliedschaft von mehr als 12 Monaten erhöhen. Für die Ermittlung des Streikgeldes wird oft folgende Formel zugrunde gelegt:
durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit
Streikgeld-Höhe bei ver.di
- Beitragszahlung ab 3 Monate: Streikgeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag der letzten 3 Monate und erhöht sich nach 12 Monaten Mitgliedszeit
Streikgeld-Höhe bei IG Metall
- Beitragszahlung 3 Monate bis 12 Monate: das 12-fache des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag der letzten 3 Monate
- Beitragszahlung ab 13 bis 60 Monate: das 13-fache des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag der letzten 3 Monate
- Beitragszahlung über 60 Monate: das 14-fache des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag der letzten 3 Monate
- Streikgeld einfach ausrechnen: Streikgeld-Rechner der IG Metall
Streikgeld-Höhe bei GEW
- bei Warnstreiks: pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug, höchstens jedoch das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags
Streikgeld-Höhe bei der EVG
- für jeden Streiktag wird ein steuerfreies Streikgeld gezahlt
- Neumitglieder, die bei einem unbefristeten Streik Mitglied werden, erhalten ab dem ersten Mitgliedstag ein Streikgeld
Streikgeld-Höhe beim Marburger Bund
Das Streikgeld beim Marburger Bund richtet sich nach der Dauer des Ausstandes und dem Umfang der Streikteilnahme. Dabei regelt jedes Bundesland die Höhe des Streikgeldes selbst. Beispiele für vergangene Festlegungen von Streikgeld:
Baden-Württemberg
- 50 Euro für den Warnstreik an den Unikliniken Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm
- anteilige Zahlung bei kürzerer Warnstreikteilnahme
- Mitgliedschaft muss 6 Monate bestehen
Bayern
- 40 Euro pro Streiktag
Berlin / Brandenburg
- 50 Euro pro Streiktag
Zuschläge
Bei einigen Gewerkschaften wird ein Zuschlag pro Streiktag für jedes kindergeldberechtigte Familienmitglied gezahlt.
Steuern und Abgaben
Streikgeld kann nicht als Vergütungsersatzleistung angesehen werden. Es ist vielmehr eine solidarische Leistung, um das fehlende Gehalt für die Streikdauer einigermaßen abzufedern, auch wenn die Leistung bei Weitem nicht an die Höhe des Verdienstes herankommt. Streikgeld ist sozialversicherungs- und steuerfrei.
Streikgeld beantragen
Die Beantragung von Streikgeld kann bei vielen Gewerkschaften online und auch im lokalen Streikbüro erfolgen.