Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Schufa-Urteil für alle Verbraucher verkündet. Der Schufa-Score darf künftig nicht mehr nur allein entscheidend für die Kreditvergabe, einen Handyvertrag oder Energievertrag sein.
Schufa-Score nicht mehr nur allein entscheidend
Banken, die Kunden einen Kredit vergeben möchten, dürfen künftig nicht nur auf den Schufa-Score schauen. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die einen Mobilfunkvertrag anbieten oder Energie liefern. Betroffen sind alle Unternehmen, die nach dem Schufa-Score entscheiden, ob sie mit dem Kunden einen Vertrag schließen oder nicht. Dazu gehören auch Versandhäuser.
Bankkredite werden fast nur nach dem Schufa-Score vergeben
Bisher wurden Bankkredite fast nur nach dem Schufa-Score entschieden. Zwar spielte auch die Haushaltsrechnung eine Rolle bei der Kreditvergabe, aber viel mehr war der Schufa-Score, sprich die Bonität des Kunden, ausschlaggebend, auch wenn die Schufa angibt, es seien 50 weitere Punkte neben ihr bei der Entscheidung maßgeblich. Hatte ein Kunde alle Voraussetzungen erfüllt und konnte die Verbindlichkeiten finanziell problemlos tilgen, aber der Schufa-Score war für die Bank nicht gut genug, so wurde er abgelehnt. Er bekam keinen Kredit. Das soll sich nun mit dem Schufa-Urteil des EuGH ändern.
Klare Grenzen: Schufa-Urteil ist ein Sieg für Verbraucher
Das neue Schufa-Urteil des EuGH ist ein wichtiger Sieg für den Verbraucher. Kaum einer erreicht einen Schufa-Score von 99 bis 100 Prozent. Die Gründe sind zahlreich. So spielt oftmals der Wohnort, die Straße, die Anzahl der abgeschlossenen Verträge, die Anzahl der Kredite, die Anzahl der Wohnungswechsel und selbst die Anzahl der Bankkonten eine Rolle bei der Ermittlung des Schufa-Scores.
Banken haben bei der Bonität ganz genau hingeschaut. Kunden, die weniger als 85 Prozent beim Score hatten, wurde nicht selten abgelehnt. Manche Banken lehnten bereits Kunden mit einem Score von 90 ab.
Wie soll man da einen Kredit beantragen?
Es versteht sich von selbst, dass man im Leben vielleicht ein bis zwei Mal umzieht, einen Telefonanschluss zu Hause hat, einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, ein Girokonto besitzt, vielleicht noch ein anderes Konto und eine Kreditkarte. Hinzu kommen die vielen Einträge und Anfragen von Versandhäusern und Online-Händlern, wenn man etwas bestellen möchte. Wenn man dann bei einer Bank ein weiteres Girokonto eröffnen möchte oder ein Sparkonto, ein Festgeldkonto oder ein anderes Bankprodukt, so wird in den überwiegenden Fällen eine Schufa-Abfrage getätigt, die als Vermerk für einen gewissen Zeitraum bei der Schufa aufpoppt. Warum auch immer, denn immerhin zahlt man bei Sparkonten und Festgeldkonten Geld ein und möchte kein Geld von der Bank. Die Bank profitiert also. Warum also eine Schufa-Abfrage tätigen?
Schufa-Abfragen häufen sich im Leben
So häufen sich die Schufa-Einträge und Abfragen und der Score sinkt dementsprechend. Da hat sich der Kunde noch nicht einmal etwas zu Schulden kommen lassen, aber hat nur noch einen Score zwischen 90 und 98 Prozent. Wenn man dann noch verschiedene Kreditanfragen bei unterschiedlichen Banken stellt, so kann der Schufa-Score drastisch sinken. Nicht selten haben Kunden dann für einen vorübergehenden Zeitraum nur noch einen Score zwischen 70 und 90 Prozent. Hat man dann die richtige Bank gefunden, die einem einen Kredit geben möchte, hat man bei einem solchen Score schlechte Karten. So erging es auch einer Kundin, die dieses Urteil erst einmal ins Rollen gebracht hat.
Klägerin wurde Bankkredit verweigert
Hintergrund des neuen Schufa-Urteils war eine Klägerin, der ein Bankkredit aufgrund des Schufa-Scores verweigert wurde. Die Klägerin wollte von der Schufa daraufhin genau ihren Score (Schufa-Auskunft) wissen und forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen. Nicht mitgeteilt wurde aber die genaue Berechnungsmethode des Scores. Daraufhin legte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Streitfall dem EuGH vor, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abklären zu lassen, denn die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen mit rechtlichem Wirkungscharakter nicht nur durch die automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden dürfen. Darunter fällt auch das Scoring der Schufa, wie die Richter des EuGH entschieden. Der Schufa-Score darf bei einer Vertragsvergabe also keine wesentliche Rolle spielen.
Wie geht es jetzt mit der Schufa weiter?
Nach der Verkündung des Urteils muss nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen des Schufa-Scores und der Vertragsentscheidung im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist.