Eine Online-Umfrage unter 6000 Beschäftigten hat ergeben, dass ca. 55 Prozent jährlich eine Jahressonderzahlung erhalten. Die Höhe dieses Weihnachtsgeldes ist jedoch ungleich verteilt. Wird nach Tarifvertrag bezahlt, sind es ca. 70 Prozent der Beschäftigten, die sich über das Plus auf dem Konto freuen können. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern wird nur bei 44 Prozent ausgezahlt.
Unterschiede bei der Auszahlung sind üblich
Auch zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es Unterschiede bei der Bezahlung von Weihnachtsgeld. Im Westen erhalten 57 Prozent der Beschäftigten das Geld, in Ostdeutschland nur 45 Prozent. Bessergestellt sind auch Männer: Sie erhalten in 57 Prozent der Fälle Geld, aber nur 51 Prozent der Frauen. Wer unbefristet arbeitet, bekommt ebenfalls mehr: 56 Prozent im Vergleich zu 49 Prozent bei den Unbefristeten. Und auch Gewerkschaftsmitglieder sind im Vorteil: Mitglieder freuen sich in 62 Prozent der Fälle über Weihnachtsgeld. Bei Nichtmitgliedern sind es nur 53 Prozent.
Der Tarifvertrag entscheidet über die Höhe
Fast alle Tarifverträge sehen Weihnachtsgeld vor. Dieses wird meist in Abhängigkeit des Monatseinkommens berechnet. Die Prozentsätze variieren in den Tarifverträgen und sind über die Jahre gleichgeblieben. Steigen die Tarifabschlüsse, so steigen auch die Tarifabschlüsse in einer Spanne von 1,5 Prozent im Bankgewerbe, 2,1 Prozent im Versicherungsgewerbe bis zu 5,5 Prozent in der chemischen Industrie Nordrhein bzw. Ost. Hohes Weihnachtsgeld erhalten vor allem die Beschäftigten in der Süßwarenindustrie oder der Chemieindustrie, aber auch in der Druckindustrie oder der westfälischen Textilindustrie. Hier sind es immer fast 100 Prozent des Monatseinkommens, die zugrunde gelegt werden bei der Berechnung. Demgegenüber stehen die Bereiche Versicherungen mit 80 Prozent sowie die Metallindustrie mit meist 55 Prozent Berechnungsgrundlage. Bei den öffentlichen westlichen Gemeinden sind es je nach Vergütungsgruppe zwischen fast 60 bis zu knapp 90 Prozent.
Schrittweiser Abbau der Unterschiede
Die Beschäftigten in den neuen Bundesländern haben im Laufe der Zeit bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes aufgeholt. Weniger als ihre westlichen Kollegen erhalten vor allem die Arbeitnehmer aus der Ost-Textilindustrie mit 60 Prozent oder des öffentlichen Dienstes mit bis zu 66 Prozent. Gar kein Weihnachtsgeld gibt es für die Gebäudereiniger im Westen und Osten sowie für die im Osten Beschäftigten im Bauhauptgewerbe. Für Staatsdiener gelten für das Weihnachtsgeld besondere Regelungen innerhalb der gesetzliche Bestimmungen für den Bund sowie die Bundesländer.
Quelle: boeckler.de