Gemäß einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung im Zeitraum von April 2015 bis April 2016 erhalten etwa 55 Prozent der Beschäftigten eine Jahressonderzahlung. In der Regel handelt es sich dabei um das frühere Weihnachtsgeld. An der Umfrage haben sich rund 6.000 Personen beteiligt.

Aus der Umfrage geht hervor, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes von Region zu Region und von Branche zu Branche stark variiert. Dabei erhalten Beschäftigte mit einem Tarifvertrag zu 71 Prozent Weihnachtsgeld. Beschäftigte, die ohne einen Tarifvertrag, also nicht tarifgebunden tätig sind, erhalten zu 44 Prozent eine Sonderzahlung.

Zudem gibt es weiterhin eine Lücke zwischen Ostdeutschland und dem Westen des Landes zu verzeichnen. Westdeutsche Beschäftigte erhalten zu 57 Prozent ein Weihnachtsgeld. Beschäftigte im Osten des Landes dagegen zu 45 Prozent. Einen geringeren Abstand gibt es zwischen den Geschlechtern. Männer können sich zu 57 Prozent und Frauen zu 51 Prozent über eine Sonderzahlung am Ende des Jahres freuen. Personen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld. Befristete Beschäftigte dagegen nur zu 49 Prozent. Einen großen Unterschied gibt es zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern zu verzeichnen. Beschäftigte, die in einer Gewerkschaft Mitglied sind, können sich zu 62 Prozent über eine Sonderzahlung freuen. Beschäftigte ohne Gewerkschaftszugehörigkeit dagegen nur zu 53 Prozent.

Grundsätzlich ist in den meisten Tarifverträgen ein Weihnachtsgeld vorgesehen. Oftmals wird dieses als ein fester Prozentsatz mit in das monatliche Einkommen einberechnet. Steigen dann die Löhne, so steigen auch dementsprechend die Weihnachtsgelder.

Somit ergaben sich für das Jahr 2016 folgende Tarifabschlüsse:

  • 1,5 Prozent im Bankgewerbe
  • 2,0 Prozent in der Druckindustrie, im Einzelhandel NRW und Brandenburg
  • 2,1 Prozent im Versicherungsgewerbe
  • 2,3 Prozent in der Eisen- und Stahlindustrie
  • 2,8 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie
  • 3,0 und 5,5 Prozent in der chemischen Industrie Nordrhein und Ost

Höhe des Weihnachtsgeldes:

  • 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie in Westfalen
  • 80 Prozent eines Monatseinkommens im Bereich der Versicherungen
  • 62,5 Prozent eines Monatseinkommens im Einzelhandel West
  • 55 Prozent eines Monatseinkommens in der Metallindustrie
  • 59 bis 88 Prozent eines Monatseinkommens im öffentlichen Dienst der Gemeinden West (je nach Vergütungsgruppe)
  • 60 Prozent eines Monatseinkommens in der Textilindustrie Ost
  • 44 bis 66 Prozent eines Monatseinkommens im öffentlichen Dienst der Gemeinden Ost

Kein Weihnachtsgeld erhalten:

  • Beschäftigte im Bauhauptgewerbe Ost
  • Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit

Weihnachtsgeld für Beamte:

Beamte erhalten ebenso ein Weihnachtsgeld. Dieses ist zumeist schon in der monatlichen Besoldung mit einberechnet. Es gibt aber auch Bundesländer, die eine Sonderzahlung jährlich am Ende des Jahres zahlen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass das Weihnachtsgeld für Beamte in den jeweiligen Besoldungsgesetzen des entsprechenden Bundeslandes geregelt ist. Ebenso haben Beamte im Bund eigene Regelungen zur Sonderzahlung.

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