Am 3. Juni 2010 hatten sich etwa 1.818 verbeamtete Lehrer nach Aufruf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einem Warnstreik während der Arbeitszeit in Schleswig-Holstein zusammengefunden.

Grund für die Streikaktion waren die geplanten höheren Stundenzahlen sowie diverse Stellenstreichungen. Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein sah in den Protesten jedoch ein disziplinarisches Vergehen, da Beamte zu diesem Zeitpunkt über kein Streikrecht verfügt hätten.

Somit verschickte das Ministerium derzeit 1.159 Disziplinarverfügungen, die als schriftliche Tadel bzw. Verweise drei Jahre in den Akten Bestand haben werden. Alle restlichen Beamten, die an dem Streikaufruf teilgenommen hatten, werden in den kommenden Wochen ebenfalls Post vom Bildungsministerium erhalten. Wohingegen Lehrer mit einem schriftlichen Verweis davonkommen werden, sollen Schulleiter bzw. Führungskräfte voraussichtlich mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro härter „bestraft“ werden.

Diese werden ebenfalls in der Personalakte drei Jahre Bestand haben. Viele Lehrer wollen die Disziplinarstrafe nicht kampflos hinnehmen und werden Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Die GEW hat den Staatsdienern bereits Unterstützung zugesagt.

Quelle: spiegel.de

 

Siehe auch:

RotGerichtsurteil zum Streikrecht für Beamte