In Niedersachsen haben am 09. Juli 2012 mehr als 350 Beschäftigte der niedersächsischen Diakonie ihre Arbeit niedergelegt. Grund dafür war die Forderung nach einem Tarifvertrag, der nicht wie derzeit, kirchenintern mit Beteiligung einer arbeitsrechtlichen Kommission, sondern ein Tarifvertrag wie im öffentlichen Dienst mit einer Beteiligung von Gewerkschaften an arbeitsrechtlichen Fragen geregelt werden soll.
Zudem soll den Angestellten ein Streikrecht eingeräumt werden, denn dieses sei ein Grundrecht und somit ein geschütztes Menschenrecht. Zu den Streikaktionen kamen insgesamt etwa 350 Teilnehmer, wie die Polizei mitteilte. Die Veranstalter der Diakonie gaben eine Teilnehmerzahl von geschätzten 400 Personen an.
Gemäß der Diakonie sind in Niedersachsen rund 50.000 Mitarbeiter beschäftigt, die allesamt nach dem eigenen kirchlichen Tarifvertrag vergütet werden. Die Diakonie besitzt wegen ihrer Kirchenzugehörigkeit eine Sonderstellung im Arbeitsrecht, welches in der Weimarer Republik entstanden ist. Die Entgelte der Arbeitnehmer werden von einer Kommission ausgehandelt, die mit Mitgliedern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt ist. Ein Tarifvertrag, der, wie im öffentlichen Dienst, Beispiel TVöD, durch Gewerkschaften ausgehandelt wird, existiert in der Diakonie nicht.
Seit mindestens zwei Jahren haben die Mitarbeiter der Diakonie gemäß ver.di-Chef Frank Bsirske keine Gehaltserhöhung mehr erhalten. Die Abeitgeber kristisieren derweil die Streikaktionen.
Eine Einigung ist bisher noch nicht in Sicht. Jedoch haben die niedersächsischen Kirchen kürzlich eine Änderung im Arbeitsrecht beschlossen, so dass trotz der Blockade Gehaltssteigerungen durchgeführt werden können. Seit dem Frühjahr 2011 sind die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie blockiert, da die Vertreter der Arbeitnehmer die Kommission verlassen haben.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird frühstens im Herbst 2012 über das Streikrecht der Diakoniemitarbeiter entscheiden.
Quelle epd.de