Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil (VG 21 K 1480/12. PVL) entschieden, dass Tätigkeiten im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ wie Tätigkeiten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu vergüten sind.
Das Modellprojekt wurde im Landkreis Teltow-Fläming abgehalten, bei dem arbeitslose Personen in einem Zeitraum von 23 Monaten angestellt wurden. Die insgesamt acht Personen sollten gemäß TVöD eingruppiert werden, wie der Personalrat des Kreises forderte. Der Landrat stimmt der Eingruppierung in den TVöD jedoch nicht zu.
Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat aber nun entschieden, dass die Arbeitnehmer in den TVöD eingruppiert werden müssen, da diese weder einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) noch einer Eingliederungshilfe unterstellt sind. Die Bürgerarbeit ist demnach als eine reguläre Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen.
Das Modellprojekt Bürgerarbeit ist eine Maßnahme, bei der arbeitslose Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Dabei werden Zuschüssen zum Arbeitsentgelt gezahlt.
Quelle: berliner-zeitung.de