"Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" - so lautet der Titel des neuen Koalitionsvertrages der neuen Ampel-Regierung in Deutschland. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte der neuen Regierung.

07.12.2021: Ampel-Koalitionsvertrag unterzeichnet

SPD, Grüne und FDP haben den Weg freigemacht für die Bildung der ersten Ampel-Koalition im Bund. Die Spitzenvertreter der Ampel-Parteien unterzeichneten dafür ihren Koalitionsvertrag.


Das Kabinett von Olaf Scholz

SPD


Grüne


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Corona-Pandemie

Bezüglich der Corona-Pandemie hat die Ampel-Regierung einen Bonus für Pflegekräfte beschlossen. Dafür will sie etwa eine Milliarde Euro bereitstellen. Zudem soll unverzüglich ein gemeinsamer Krisenstab der Bundesregierung einberufen werden.

Klima

Energie aus Kohle soll bis 2030 eingestellt werden. Dafür sollen erneuerbare Energien ausgebaut werden, sodass bis 2030 Deutschland seinen Strom zu 80 Prozent aus diesen gewinnen kann. Ein weiterer Punkt sind E-Autos, die bis 2030 vermehrt - insgesamt mindestens 15 Millionen - produziert werden sollen. Dazu will die Ampel-Koalition verstärkt in die Wasserstoffnetzinfrastruktur investieren.

Verkehr

Der öffentliche Nahverkehr soll ab 2022 durch die Erhöhung von sogenannten milliardenschweren Regionalisierungsmittel gestärkt werden. Angestrebt ist eine Erhöhung der Fahrgastzahlen. Die Deutsche Bahn soll sich einer Reform unterziehen.

Wahlen

Künftig sollen bereits Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen dürfen. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Wir wollen die Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche erleichtern". Ob dies eine gute Idee ist, wird sich zeigen.

Bafög

Das Bafög soll künftig elternunabhängig gezahlt werden und auch für die berufliche Weiterbildung einsetzbar sein.

Mindestlohn 

Der Mindestlohn soll auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Zudem will sich die künftige Regierung für eine Angleichung der Gehälter von Frauen an Männern einsetzen.

Rente

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters ist vom Tisch. Ebenso soll es keine Rentenkürzungen geben. 

Wohnungsbau

Pro Jahr sollen mindestens 400.000 neue Wohnungen entstehen. Davon sollen etwa 100.000 öffentlich gefördert werden. Im Koalitionspapier heißt es. "Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen." Zudem soll es eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geben.

Verteidigung

Für die Bundeswehr sollen bewaffnete Drohnen bereitstehen. Autonome Waffensysteme ohne menschliche Kontrolle sollen jedoch nicht zum Einsatz kommen.

Einwanderung

Künftig soll es leichter sein, nach Deutschland einzuwandern. Dafür soll laut Koalitionsvertrag eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Bildungsabschlüsse und Berufsabschlüsse sollen besser anerkannt werden, die Bürokratie abgebaut und die Verfahren beschleunigt. Ziel ist es, eine irreguläre Migration zu reduzieren und eine reguläre Migration zu ermöglichen.

Schwangerschaftsabbruch

Der umstrittene Paragraph 291a soll vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Er besagt: 

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.

Cannabis

Für die Ampel-Regierung steht fest: Ein Verkauf von Cannabis an Erwachsene soll legalisiert werden. "Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet", wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Welcher Minister-Posten bekommt wer aus der Ampel-Regierung?

Bundeskanzler: Olaf Scholz

SPD: Kanzleramt, Innenministerium, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Verteidigung, Arbeit und Soziales, 

Grüne: Außenministerium, Umwelt/Verbraucher, Wirtschaft/Klima, Agrar/Ernährung, Familie

FDP: Finanzen, Bildung, Verkehr, Justiz


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