Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat in Thüringen einen Entwurf eines neuen Schulgesetzes vorgestellt. In diesem sieht er Kooperationen von kleineren Schulen vor, um den Erhalt dieser zu gewährleisten.

Die Berufsverbände der Lehrer sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW sehen das neue Schulgesetz kritisch. Sie befürchten, dass die Einsparungen zu Lasten des Personals angestrebt werden, denn diese müssten entweder zwischen den Schulen pendeln oder Schüler müssten transportiert werden. Zudem seien die Mindestgrößen für Schulen zu hoch angesetzt. Positiv sei hingegen, dass die neuen Schulgrößen nicht per Verordnung, sondern per Gesetz verankert werden.

Neue Schulgrößen in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung sieht folgende Mindestgrößen für die Lerneinrichtungen vor:

  • Dorfgrundschulen (bis 6.500 Einwohner) 80 Schüler
  • Stadtgrundschulen 160 Schüler
  • Regelschulen 242 Schüler
  • Gesamtschulen 396 Schüler
  • Gymnasien 540 Schüler

Kleine Schulen sollen erhalten bleiben

Ziel des neuen Thüringer Schulgesetzes ist der Erhalt kleinerer Lerneinrichtungen. Die Lehrerschaft müsste dementsprechend zusammengelegt und die Klassen in ihrer Stärke angepasst werden. So sollen mindestens 20 Schüler in einer Grundschulklasse zusammen lernen, in Regelschulklassen mindestens 22 Schüler. Förderschulen bleiben weiterhin bestehen, allerdings wird der gemeinsame Unterricht mit Förderschülern und Schülern ohne Förderbedarf Vorrang erhalten. Dazu soll es spezielle Lerngruppen geben.

Inkraftreten des Schulgesetzes 2020 geplant

Das neue Schulgesetz soll ab 01. Januar 2020 in Thüringen gelten. Die Umsetzung in allen Kommunen soll bis zum Schuljahr 2023/24 vollständig durchgeführt worden sein.

Quelle: mdr.de