Das Land Baden-Württemberg will erneut prüfen, ob ein Bewerbungsgespräch via Skype zulässig ist. Eine Lehrerin, die in Kuala Lumpur in Malaysia an einer deutschen Schule unterrichtete, bewarb sich beim Land Baden-Württemberg, wurde jedoch trotz positiver Bewertung abgelehnt, da sie ein Bewerbungsgespräch via Skype durchführte, was gemäß der Schulbehörde gegen die aktuelle Rechtslage verstößt. Somit wurde die Lehrerin nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, obwohl die Schulleiterin ihr die Stelle anbot.

Wie die Lehrerin mitteilte, sollen ihre Bewerbungen unzulässig gewesen sein, da sie nicht an einem persönlichen Bewerbungsgespräch teilnehmen konnte. Sie hatte auch angeboten, sich persönlich im Rahmen eines Urlaubes vorzustellen, was jedoch abgelehnt wurde, da es hier um ein Bewerbungsgespräch ginge, welches nicht verhandelbar wäre, wie ihr mitgeteilt wurde.

Nun prüft das Land erneut, ob ein Bewerbungsgespräch via Skype im öffentlichen Dienst zulässig ist. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) teilte diesbezüglich mit: "Das gängige Verfahren bedarf einer Überarbeitung". Entsprechende gesetzliche Anpassungen seien schon in Auftrag gegeben.

 

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