Ab 01. Januar 2012 gilt ein Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche von 7,89 Euro für Westdeutschland und 7,01 Euro für Ostdeutschland. Am 01. November 2012 soll sich dieser auf 8,19 Euro für den Westen und 7,50 Euro für den Osten erstmals erhöhen.
Am Dienstag, den 20. Dezember 2011, billigte die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) über die Einführung eines Mindestlohnes für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche. Insgesamt gilt der eingeführte Mindestlohn für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland mit branchenspezifischen Tarifverträgen. Die Zeitarbeitsbranche wäre die elfte Branche, bei der ein Mindestlohn eingeführt werden wird. Der vorgeschriebene Mindestlohn ist auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen gültig.
Zudem wurde für die rund eine Million Mitarbeiter im Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk der Mindestlohn ab 2012 erhöht.
Von der Leyen fordert nun von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern sich für einen Zeitpunkt zur genauen Einführung einer Angleichung der Löhne der Zeitarbeiter an denen der Stammbelegschaft festzulegen. Sollte ihnen das nicht gelingen, so werde eine Expertenkommission einen „Zeitpunkt für Equal Pay ermitteln lassen", wie von der Leyen mitteilte.
Quelle: welt.de
Siehe auch:
Ab Januar 2012 Mindestlohn in der Zeitarbeit - hier im PDF-Format downloaden