Die Union mit CDU und CSU hat zur demographischen Kostensenkung eine Art Steuer geplant, die alle Bürger, einschließlich den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Tarifverträgen TVöD, TV-L, Bund usw. und den Beamten in Bund und Kommunen, ab dem 25. Lebensjahr zur Abgabe verpflichten soll.

Die Demographieabgabe jedes einzelnen Bundesbürgers soll sich nach dessen Entgelt bzw. bei Beamten ihrer Beamtenbesoldung richten. Die Kosten für die Pflege älterer Arbeitnehmer, die in den Ruhestand gegangen sind bzw. für Pensionäre erhöhen sich jährlich. Durch die Abgabe sollen diese Kosten abgefedert werden. In den Jahren zwischen 1950 und 1970 kam es zu einem Babyboom in Deutschland.

Die Familien, die diesen Babyboom auslösten, werden ab 2030 in Rente gehen. Gemäß Unionsfraktionsvize Günter Krings müsse jetzt „für die Zeit ab 2030“ vorgesorgt werden, „wenn die Babyboomer der 50er- und 60er-Jahre im Ruhestand sind und für sie mehr Gesundheits- und Pflegekosten entstehen“. Wer sich jedoch über eine zusätzliche Rente freut, der täuscht. Die Demographieabgabe soll ausschließlich zum Zweck der Kostensenkung eingesetzt werden.

Eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge kommt bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Betracht. Kritiker wie die SPD und die Grünen befürworten statt einer Einführung einer Demographieabgabe eine Erhöhung der Löhne. Denn würden die Gehälter angehoben werden, so würden auch ausreichend finanzielle Mittel zur Kostendeckung der in den Ruhestand gehenden Bürger vorhanden sein. 

Quelle: de.nachrichten.yahoo.com

 

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