In der Tarifverhandlung vom 27. April 2021 für den öffentlichen Nahverkehr in Bayern wurde eine Corona-Prämie in Höhe von 1.000 Euro für alle Beschäftigten für das Jahr 2021 vereinbart.

Wann wird die Corona-Prämie ausgezahlt?

Die Corona-Prämie wird mit dem Entgelt für Juni 2021 ausgezahlt. Allerdings sind von den 1.000 Euro nur 800 Euro steuerfrei. 200 Euro werden besteuert und sind sozialabgabenpflichtig, da die Freigrenze in Höhe von 1.500 Euro überschritten wurde.

Erhalten Teilzeitbeschäftigte auch eine Corona-Prämie?

Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilig eine Corona-Prämie. Auch für sie gilt eine Auszahlung mit dem Entgelt für Juni 2021.

Gibt es eine Tariferhöhung im TV-N und TVöD?

Gemäß dem Tarifergebnis sollen die Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab 01. Mai 2022 nachgeholt werden. Dies würde dann eine Tariferhöhung von 3,2 Prozent bedeuten. Die Tabellenwerte würden im ersten Schritt um 1,4 Prozent und im zweiten Schritt um 1,8 Prozent steigen. Durch die Entgeltanhebung im ersten Schritt um 1,4 Prozent würden die unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren.

Werden auch Zulagen angehoben?

Mit der zweistufigen Entgeltanhebung steigen auch die Schicht- und Wechselschichtzulagen. Diese werden ebenso um 1,4 Prozent und um 1,8 Prozent angehoben werden.

Laufzeit der Tarifeinigung für den TV-N Bayern

Die Laufzeit der neuen Tarifeinigung ist bis zum 31. Dezember 2022.

Hintergrund

Der dbb kündigte den Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) zum 30. April 2021. Die Tarifeinigung steht aktuell noch unter Gremienvorbehalt.


Weitere Informationen

» dbb Artikel vom 28. April 2021: Corona-Prämie für den TV-N Bayern

» Entgelttabellen für den TV-N Bayern, NRW und Berlin