Ab dem 11.01.2021 gelten angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionen und Todesfällen verschärfte Corona-Regeln in den Bundesländern. Schulen sind überwiegend geschlossen, Kontaktbeschränkungen greifen. Welche Regeln wo genau gelten, ist nachfolgend im Überblick aufgeführt.
Verschärfte Corona-Regeln im bundesweiten Überblick
Hamburg
- Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts
- Keine Ausnahmen mehr für Kinder
- Kitas bleiben geöffnet, Regelbetrieb wird eingeschränkt auf 8 - 15 Uhr
- keine Anwesenheitspflicht in den Schulen bis zum 31. Januar, Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen
- Umsetzung der 15-Kilometerregel noch unklar
Bremen
- keine Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahren
- keine 15-Kilometer-Regel
- Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen bis 31.01., Eltern entscheiden, ob Kinder in die Schulen gehen oder zu Hause bleiben
- Wechselunterricht für Abschlussklassen
Bayern
- Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, diese müssen regelmäßig von einer fest gewählten weiteren Person oder Familie betreut werden
- Kitas und Schulen sind geschlossen, es existiert eine Notbetreuung
- kein Präsenzunterricht bis 31. Januar für alle Jahrgangsstufen und Schulen
- 15-Kilometer-Regel gilt
- bestellte Waren können im Einzelhandel abgeholt werden
Niedersachsen
- Regelung der Umsetzung der 15-Kilometerregel liegt bei Kommunen; Wohnadresse statt Wohnort soll dann greifen
- Lockerung der Kontaktbeschränkungen für Kinder unter 3 Jahren
- Ausnahme der Kontaktbeschränkungen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern
- Reiserückkehrer müssen in 14-tägige Quarantäne, auch bei Impfung oder durchgemachter Corona-Infektion
- in Grundschulen gilt erst Distanzunterricht, später das Wechselmodel
- Klassen ohne Abschlussprüfung und berufsbildendenden Schulen wechseln komplett in den Distanzunterricht
- Abitur- und Abschlussklassen erhalten Unterricht in geteilten Klasse
- Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6, die keinen Präsenzunterricht haben
- Notbetreuung in Kitas mit zu 50 % der Gruppengröße
Sachsen-Anhalt
- Umsetzung der 15-Kilometerregel in Hotspot-Gebieten
- Ausnahmen bei Arztbesuchen, Pflege von Angehörigen, Arbeitswege, Besuche von Sorgeberechtigten
- Vereinfachung der Regelngen für Kommunen, Ausflugsziele abzuriegeln
- Treffen eines Hausstandes nur mit max. 1 weiteren Person eines Nichthausstandes
- Notbetrieb in Kitas und Schulen
- Hausaufgaben für fast alle Schüler bis 31.01. für zu Hause
- Präsenzunterricht nur für Abschlussjahrgänge
Saarland
- Abmilderung der 15-Kilometer-Regel
- Verbot von Tagesausflügen
- Besuche von Angehörigen möglich, die mehr als 15 km entfernt leben
- Schüler haben Distanzunterricht außer Abschlussjahrgänge
- ab sofort Präsenzunterricht für Jahrgangsstufen 12 der Gymnasien und Klassenstufe 13 von Gemeinschaftsschulen
- Präsenzunterricht für Klassenstufe neun und zehn der Hauptschulen und für den Mittleren Bildungsabschluss ab dem 18. Januar; das Gleiche gilt für Berufsbildungszentren für die Prüfungs- und Abschlussklassen der Fachoberschulen und der Fachschulen
- feste Betreuungsgemeinschaften von Kindern unter 14 Jahren zweier Hausstände möglich
Sachsen
- Verlängerung des Lockdowns bis 7. Februar
- Umsetzung der 15-Kilometerregel
- Treffen eines Hausstandes nur mit max. 1 weiteren Person eines Nichthausstandes, Ausnahmen bei Nachbarn und Familie, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung helfen
- Treffen von Kindern unter 14 Jahren aus maximal zwei Haushalten
- Schulen und Kitas sind geschlossen
- eine Notbetreuung existiert
Rheinland-Pfalz
- Kinder bis einschließlich sechs Jahren von Kontaktbeschränkungen ausgenommen
- kein Automatismus bei 15-Kilometer-Regel
- Verlassen des Hauses nur noch mit triftigem Grund
- kein Präsenzpflicht an den Schulen bis 31.01.
- Wechselunterricht für Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen ab 25. Januar
- Kitas sind geöffnet
Berlin
- Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren
- Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund z. B. Schule, Arztbesuche, Arbeit, Einkäufe, Sport
- kein Präsenzunterricht in Schulen und Kitas bis zum 25. Januar
- es gilt reinen Distanzunterricht
- Notbetreuung für Grundschüler und Kitakinder
- Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13
Brandenburg
- Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren
- Schließung von Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Förderschulen
- ab 18.01. je nach Fallzahlen erhalten Grundschüler Unterricht im Wechselmodell
- Kitas sind geöffnet außer bei einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
- Notbetreuung für Alleinerziehende ab 18. Januar
- 15-Kilometer-Regel in Hotspots
Nordrhein-Westfalen
- keine 15-Kilometer-Regel
- Kontaktregeln gelten für den öffentlichen und nicht für den privaten Raum
- Partys und Feiern sind verboten
- Schüler erhalten Distanzunterricht
- Notbetreuung in Kitas
Schleswig-Holstein
- Schließung von Schulen und Kitas, Notbetreuung ist gesichert.
- Ausnahme sind Abschlussklassen
- Besucher von Pflegebedürftigen in Heimen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist; der Test kann auch im Heim durchgeführt werden
- 15-Kilometer-Regel gilt
- Kontaktbeschränkungen gelten nicht für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen
Baden-Württemberg
- Kinder werden bei Kontaktbeschränkungen nicht gezählt
- Treffen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person
- Gründung von festen Betreuungsgemeinschaften durch zwei Familien möglich, bei dem diese ihre Kinder wechselseitig betreuen
- keine 15-Kilometer-Regel
- Öffnung der Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar, sofern die Fallzahlen sinken
Mecklenburg-Vorpommern
- Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts
- Ausnahme für Kinder bis 12 Jahren
- 15-Kilometer-Regel gilt bei Hotspots
- Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr in Risikogebieten, z.B. Mecklenburgische Seenplatte
- Abschlussklassen können, müssen aber nicht in die Schule gehen
- Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen, Distanzunterricht möglich
- keine Klausuren bis zum Beginn der Winterferien
- Kitas sind geöffnet
Hessen
- Kontaktbeschränkungen gelten mit Ausnahme von festen Betreuungsgemeinschaften für die gemeinsame Kinderbetreuung oder Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
- Aufhebung der Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6
- Schulen sind geöffnet
- Distanzunterricht ab der 7. Klasse
- Notbetreuung in Kitas
- Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr in Corona-Hotspots
- 15-Kilometer-Regel gilt rund um die Wohnanschrift
Thüringen
- Umsetzung der 15-Kilometerregel in Hildburghausen
- Vorzug der Winterferien an den Schulen auf die letzte Januar-Woche
- ab 1. Februar greift ein Stufenkonzept: Schulen können bei Rückgang der Corona-Fallzahlen zwischen Präsenzunterricht und häuslichem Unterricht wechseln
- Prüfungen für den Januar finden statt
- Präsenzunterricht für Abschlussklassen
- Abholservice für Einzelhandelsgeschäfte und Baumärkte möglich