Ab dem 11.01.2021 gelten angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionen und Todesfällen verschärfte Corona-Regeln in den Bundesländern. Schulen sind überwiegend geschlossen, Kontaktbeschränkungen greifen. Welche Regeln wo genau gelten, ist nachfolgend im Überblick aufgeführt.

Verschärfte Corona-Regeln im bundesweiten Überblick

Hamburg

  • Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts 
  • Keine Ausnahmen mehr für Kinder
  • Kitas bleiben geöffnet, Regelbetrieb wird eingeschränkt auf 8 - 15 Uhr
  • keine Anwesenheitspflicht in den Schulen bis zum 31. Januar, Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen
  • Umsetzung der 15-Kilometerregel noch unklar

Bremen

  • keine Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahren
  • keine 15-Kilometer-Regel 
  • Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen bis 31.01., Eltern entscheiden, ob Kinder in die Schulen gehen oder zu Hause bleiben
  • Wechselunterricht für Abschlussklassen

Bayern

  • Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, diese müssen regelmäßig von einer fest gewählten weiteren Person oder Familie betreut werden
  • Kitas und Schulen sind geschlossen, es existiert eine Notbetreuung
  • kein Präsenzunterricht bis 31. Januar für alle Jahrgangsstufen und Schulen
  • 15-Kilometer-Regel gilt
  • bestellte Waren können im Einzelhandel abgeholt werden

Niedersachsen

  • Regelung der Umsetzung der 15-Kilometerregel liegt bei Kommunen; Wohnadresse statt Wohnort soll dann greifen
  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen für Kinder unter 3 Jahren
  • Ausnahme der Kontaktbeschränkungen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern
  • Reiserückkehrer müssen in 14-tägige Quarantäne, auch bei Impfung oder durchgemachter Corona-Infektion 
  • in Grundschulen gilt erst Distanzunterricht, später das Wechselmodel
  • Klassen ohne Abschlussprüfung und berufsbildendenden Schulen wechseln komplett in den Distanzunterricht
  • Abitur- und Abschlussklassen erhalten Unterricht in geteilten Klasse
  • Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6, die keinen Präsenzunterricht haben
  • Notbetreuung in Kitas mit zu 50 % der Gruppengröße

Sachsen-Anhalt

  • Umsetzung der 15-Kilometerregel in Hotspot-Gebieten
  • Ausnahmen bei Arztbesuchen, Pflege von Angehörigen, Arbeitswege, Besuche von Sorgeberechtigten
  • Vereinfachung der Regelngen für Kommunen, Ausflugsziele abzuriegeln
  • Treffen eines Hausstandes nur mit max. 1 weiteren Person eines Nichthausstandes
  • Notbetrieb in Kitas und Schulen
  • Hausaufgaben für fast alle Schüler bis 31.01. für zu Hause
  • Präsenzunterricht nur für Abschlussjahrgänge

Saarland

  • Abmilderung der 15-Kilometer-Regel
  • Verbot von Tagesausflügen
  • Besuche von Angehörigen möglich, die mehr als 15 km entfernt leben
  • Schüler haben Distanzunterricht außer Abschlussjahrgänge
  • ab sofort Präsenzunterricht für Jahrgangsstufen 12 der Gymnasien und Klassenstufe 13 von Gemeinschaftsschulen
  • Präsenzunterricht für Klassenstufe neun und zehn der Hauptschulen und für den Mittleren Bildungsabschluss ab dem 18. Januar; das Gleiche gilt für Berufsbildungszentren für die Prüfungs- und Abschlussklassen der Fachoberschulen und der Fachschulen
  • feste Betreuungsgemeinschaften von Kindern unter 14 Jahren zweier Hausstände möglich

Sachsen

  • Verlängerung des Lockdowns bis 7. Februar
  • Umsetzung der 15-Kilometerregel  
  • Treffen eines Hausstandes nur mit max. 1 weiteren Person eines Nichthausstandes, Ausnahmen bei Nachbarn und Familie, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung helfen
  • Treffen von Kindern unter 14 Jahren aus maximal zwei Haushalten
  • Schulen und Kitas sind geschlossen
  • eine Notbetreuung existiert

Rheinland-Pfalz

  • Kinder bis einschließlich sechs Jahren von Kontaktbeschränkungen ausgenommen
  • kein Automatismus bei 15-Kilometer-Regel
  • Verlassen des Hauses nur noch mit triftigem Grund
  • kein Präsenzpflicht an den Schulen bis 31.01.
  • Wechselunterricht für Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen ab 25. Januar
  • Kitas sind geöffnet

Berlin

  • Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren
  • Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund z. B. Schule, Arztbesuche, Arbeit, Einkäufe, Sport
  • kein Präsenzunterricht in Schulen und Kitas bis zum 25. Januar 
  • es gilt reinen Distanzunterricht
  • Notbetreuung für Grundschüler und Kitakinder
  • Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 

Brandenburg

  • Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren
  • Schließung von Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Förderschulen
  • ab 18.01. je nach Fallzahlen erhalten Grundschüler Unterricht im Wechselmodell 
  • Kitas sind geöffnet außer bei einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner 
  • Notbetreuung für Alleinerziehende ab 18. Januar
  • 15-Kilometer-Regel in Hotspots

Nordrhein-Westfalen

  • keine 15-Kilometer-Regel 
  • Kontaktregeln gelten für den öffentlichen und nicht für den privaten Raum
  • Partys und Feiern sind verboten
  • Schüler erhalten Distanzunterricht
  • Notbetreuung in Kitas

Schleswig-Holstein

  • Schließung von Schulen und Kitas, Notbetreuung ist gesichert.
  • Ausnahme sind Abschlussklassen
  • Besucher von Pflegebedürftigen in Heimen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist; der Test kann auch im Heim durchgeführt werden
  • 15-Kilometer-Regel gilt
  • Kontaktbeschränkungen gelten nicht für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen

Baden-Württemberg

  • Kinder werden bei Kontaktbeschränkungen nicht gezählt
  • Treffen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person
  • Gründung von festen Betreuungsgemeinschaften durch zwei Familien möglich, bei dem diese ihre Kinder wechselseitig betreuen
  • keine 15-Kilometer-Regel
  • Öffnung der Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar, sofern die Fallzahlen sinken

Mecklenburg-Vorpommern

  • Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts 
  • Ausnahme für Kinder bis 12 Jahren
  • 15-Kilometer-Regel gilt bei Hotspots
  • Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr in Risikogebieten, z.B. Mecklenburgische Seenplatte
  • Abschlussklassen können, müssen aber nicht in die Schule gehen
  • Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen, Distanzunterricht möglich
  • keine Klausuren bis zum Beginn der Winterferien
  • Kitas sind geöffnet

Hessen

  • Kontaktbeschränkungen gelten mit Ausnahme von festen Betreuungsgemeinschaften für die gemeinsame Kinderbetreuung oder Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
  • Aufhebung der Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6
  • Schulen sind geöffnet
  • Distanzunterricht ab der 7. Klasse
  • Notbetreuung in Kitas
  • Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr in Corona-Hotspots
  • 15-Kilometer-Regel gilt rund um die Wohnanschrift

Thüringen

  • Umsetzung der 15-Kilometerregel in Hildburghausen
  • Vorzug der Winterferien an den Schulen auf die letzte Januar-Woche
  • ab 1. Februar greift ein Stufenkonzept: Schulen können bei Rückgang der Corona-Fallzahlen zwischen Präsenzunterricht und häuslichem Unterricht wechseln
  • Prüfungen für den Januar finden statt
  • Präsenzunterricht für Abschlussklassen
  • Abholservice für Einzelhandelsgeschäfte und Baumärkte möglich

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