Durch die Ausbreitung des Coronavirus sind viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung will dafür ein 40 Milliarden Euro großes Hilfspaket für Kleinunternehmer schüren, um eine Pleitewelle zu verhindern. Zudem bieten bereits viele Bundesländer Zuschüsse für Kleinunternehmer und Selbstständige an, um diese finanziell unter die Arme zu greifen. Welche Hilfsprogramme es gibt, erfahren Sie nachfolgend.
Corona-Hilfe für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige der Bundesregierung
Art der Maßnahme: Die Corona-Hilfe der Bundesregierung wurde mit einer Gesamthöhe von 156 Milliarden Euro beschlossen. 10 Milliarden Euro sollen als direkte Transferleistungen ausgegeben werden. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Die übrigen 30 Milliarden Euro werden als Darlehen verwendet. Eine Prüfung der Bedürftigkeit folgt erst im Nachhinein. Die Anträge werden ohne Prüfung sofort bewilligt. Zudem startet das KfW-Sonderprogramm 2020. Anträge sind sofort möglich.
Zuständigkeit: Bundesfinanzministerium
Höhe der Hilfe:
- 15.000 Euro für 3 Monate
Wie beantragbar?: Die Corona-Hilfe der Bundesregierung wurde eben beschlossen. Weitere Informationen in Kürze.
Steuerleichterungen für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige
Art der Maßnahme: Steuererleichterung im Rahmen der zinslosen Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Zuständigkeit: Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes - Finanzamt Suche
Wie beantragbar?: Durch Antragstellung - Antrag auf Steuererleichterung - Kostenlose Briefvorlage
Corona-Hilfen der Bundesländer
Corona-Hilfe Bayern
Art der Maßnahme: Freiberufler und Kleinunternehmer erhalten je nach Anzahl der Erwerbstätigen eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro von der Bayerischen Staatsregierung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Zuständigkeit: Bayerische Staatsregierung
Höhe der Hilfe:
- 5.000 Euro bis zu 5 Mitarbeitern
- 7.500 Euro bis zu 10 Mitarbeitern
- 15.000 Euro bis zu 50 Mitarbeitern
- 30.000 Euro bis zu 250 Mitarbeitern
Wie beantragbar?: Ausfüllen des Förderantrags und postalisch oder per E-Mail an die entsprechende Behörde einsenden. Eine Auszahlung der Finanzhilfe soll zügig gestaltet werden.
Corona-Hilfe Hamburg
Art der Maßnahme: direkte Zuschüsse an Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe in Form der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Höhe der Hilfe:
- 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- 5.000 Euro bis zu 9 Mitarbeitern
- 10.000 Euro ab 10 bis zu 50 Mitarbeitern
- 25.000 Euro ab 51 bis zu 250 Mitarbeitern
Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.2020
Corona-Hilfe Nordrhein-Westfalen
Art der Maßnahme 1: Corona-Hilfe für freischaffende Künstler
Höhe der Hilfe: bis zu 2.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen
Wie beantragbar?: beim entsprechenden Bezirk
Art der Maßnahme 2: NRW-Soforthilfe 2020: Zuschuss für den Mittelstand bis 50 Mitarbeitern
Höhe der Hilfe:
- 9.000 Euro für Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige
- 15.000 Euro bis zu 10 Mitarbeitern
- 25.000 Euro bis zu 50 Mitarbeitern
Wie beantragbar?: per Antrag beim Finanzministerium
Corona-Hilfe Schleswig-Holstein
Art der Maßnahme 1: als direkter Zuschuss
Höhe der Hilfe:
- 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- 5.000 Euro bis zu 5 Mitarbeitern
- 10.000 Euro bis zu 10 Mitarbeitern
Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.
Art der Maßnahme 2: als Kredit eines Mittelstandsfonds in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro
Höhe der Hilfe:
- 15.000 - 50.000 Euro Kredit mit 2 Jahren Tilgungs- und 5 Jahren Zinsfreiheit
- 50.000 - 250.000 Euro Kredit bis zu 5 Jahren Tilgungsfreiheit
Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.
Corona-Hilfe Sachsen
Art der Maßnahme: als Sofort-Hilfe-Kredit für Kleinstunternehmer
Höhe der Hilfe:
- bis zu 50.000 Euro, in Einzelfällen auch bis zu 100.000 Euro
- bis zu 10 Jahre sind zinslos, Tilgungsfreiheit für die ersten 3 Jahre
Voraussetzungen:
- der jährliche Umsatz darf nicht höher als 1 Million Euro sein
- 2019 muss sich als stabiles wirtschaftliches Jahr erwiesen haben
- es muss ein Rückgang des Umsatzes um mindestens 20 % darstellen
Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Corona-Hilfe Thüringen
Art der Maßnahme: als Zuschuss für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen
Höhe der Hilfe:
- bis zu 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern
Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ab dem 23.03.
KfW-Corona-Hilfe
Art der Maßnahme: als Kredit für Unternehmen, die a) bis 5 Jahre Bestand und b) für Unternehmen ab 5 Jahre Bestand
Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der KfW ab dem 23.03.
Darlehen für Selbstständige und Freiberufler in der Corona-Krise
Art der Maßnahme: Kredit für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Höhe der Hilfe: bis zu 100.000 Euro für kleine Unternehmen mit schneller Auszahlung
Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab sofort
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