Mit dem linearen Anstieg des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren, beginnend ab 2012, steigt auch die Altersgrenze für staatlich geförderte Altersvorsorgeprogramme wie der bekannten Riester-Rente oder der Rürup-Rente.

Ab dem Jahr 2012 unterliegen der staatlichen Förderung nur noch die Verträge zur privaten Altersvorsorge, die bis einschließlich 2011 geschlossen wurden. Denn dann können Beträge statt bisher mit Erreichen des 60. Lebensjahres ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ältere Verträge, die bereits geschlossen wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Es gelten bei bereits geschlossenen Verträgen zur Altersvorsorge die Bedingungen, die im Vertrag angegeben sind.

 

So steigt das offizielle Rentenalter - Diagramm

Erhöhung in Monaten - Rentenalters

Quelle: Rente&Co

 

Siehe auch:

RotRentenformulare
RotRente ab 65?
RotRente ab 67
RotRentenantrag
RotRentensteuer
RotRentenbescheid
RotSteuern Rechner