Endlich ist es aus Sicht der Rentner und Experten soweit: Die Regierung will den Hinzuverdienst während des Bezugs der Frührente aufstocken. Es wäre alles so wunderbar durchdacht, wenn da nicht die Opposition mit ihrer These zum Entwurf der Regierung der „staatlich subventionierten Lohndrückerei“  und „purem Zynismus“ dazwischen käme.


Frührentner sollen zukünftig gemäß der Regierung bis zu dem Betrag ohne Einbußen ihrer Rente hinzuverdienen können wie ihr letztes Bruttogehalt aufwies. Die heißt konkret, dass der Differenzbetrag zwischen ausgezahlter Frührente und letztes Bruttoentgelt ohne die Konsequenz einer Kürzung hinzuverdient werden darf.

Bisher war es so, dass Frührenten teilweise oder sogar ganz gekürzt wurden, sofern der Hinzuverdienst über die Höchstgrenze von 400 Euro lag.

Angestellte, die vor ihrem 65. Lebensjahr die Frührente in Anspruch nehmen, dürfen bisher nicht oder nur beschränkt nebenher arbeiten. Hingegen können Selbstständige trotz Rentenbezugs einen Hinzuverdienst ohne Höchstgrenzen erwirtschaften. Erst bei Eintritt in die Rente mit 65 Jahren fallen schließlich die Einkommensgrenzen weg und der Rentner kann beliebig hoch hinzuverdienen.

Quelle: focus.de

 

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