Am 19. November 2015 hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) beschlossen, die Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten für das Jahr 2016 zu kündigen.

Die Gewerkschaft ver.di gibt ihre zumindest schon grob skizzierten Ziele der Tarifrunde 2016 bekannt. Eines der Hauptziele wird eine Anhebung der Entgelte für Gewerkschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ab dem 01. März 2016 sein.

Am 18. Februar 2016 soll dann die Bundestarifkommission über die Forderungen diskutieren und diese anschließend für die Tarifrunde 2016 beschließen. Schon jetzt rufen die Gewerkschaften ihre Mitglieder auf, über die Forderungen zu diskutieren.

Ziele in der Tarifrunde 2016

Die Gewerkschaft ver.di gibt ihre groben Ziele in einem Infobrief bekannt: „Wir werden in der Tarifrunde 2016 für mehr Geld für die Beschäftigten bei Bund und kommunalen Arbeitgebern kämpfen und gegen Verschlechterungen der Zusatzversorgung“, wird dort erklärt.

Die wirtschaftliche Ausgangslage

Des Weiteren wird in dem Infobrief die wirtschaftliche Ausgangslage geschildert. Die Gewerkschaft gibt dort an, dass auch im Jahr 2016 mit einem Wachstum der Wirtschaft zu rechnen sei. Zudem müsse man mit einem Fortschritt der Produktivität rechnen. Neben dem Wirtschaftswachstum wird auch ein Anstieg der Preise von mehr als einem Prozent erwartet. Die Gewerkschaft will daraus einen Verhandlungsspielraum von 3,5 Prozent berechnet haben. Die Einnahmen an Steuern würden laut ver.di ebenso steigen. Die derzeitigen Situationen in den Kommunen seien nach wie vor unterschiedlich ausgeprägt.

Die Tarifrunde 2016

Da die wirtschaftliche Haushaltslage in den Kommunen unterschiedlich geprägt ist, will die Gewerkschaft eine Inkraftsetzung der Entgeltordnung für den kommunalen Bereich fordern. Ver.di erklärt in dessen Infobrief, dass die Gewerkschaft davon ausginge, dass die kommunalen Arbeitgeber die Leistungen der Zusatzversorgung kürzen werden und demnach die künftigen Ansprüche auf eine Betriebsrente schlechterstellen wollen. Des Weiteren werden die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit und zur Übernahme der Auszubildenden im Jahr 2016 auslaufen.

Quelle: bund-laender.verdi.de

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