Das Sabbatjahr (berufliche Auszeit) wird eine immer beliebtere genutzte Form der Freistellung. Kennzeichnend für das Sabbatjahr sind Freistellungsphasen von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr bei fortführender Entlohnung. Die Entlohnung erfolgt in der Regel aus einem angesparten Kapital, was der Beschäftigte in einer bestimmten Laufzeit von seinem Gehalt abzweigt. Der Vorteil des Sabbatjahrs liegt darin, dass der Beschäftigte eine langfristige Freistellung trotz weiterführender Entlohnung hat. Häufig werden Sabbatjahre für Forschungszwecke, Reisen, Erholungen und Selbstfindungen genutzt.

In NRW steigt die Anzahl der genutzten Sabbatjahre

In Nordrhein-Westfalen hatten sich somit im Jahr 2016 4.151 Beschäftigte im öffentlichen Dienst für ein Sabbatjahr entschieden. Im Jahr 2015 konnten 4.075 Antragsstellungen verzeichnet werden, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Gemäß dem Landesbeamtengesetz NRW kann die Besoldung in einem Zeitraum von zwei bis sechs Jahren so gestaltet werden, dass im Anschluss eine Auszeit vom Dienst bis zu einem Jahr genommen werden kann.

Allein aus dem Schulbereich in NRW kamen im Jahr 2016 3.875 Anträge für ein Sabbatjahr. Dies macht eine Quote von 90 Prozent aus. Insbesondere nutzen Lehrer ab einem Alter von 55 Jahren das Angebot.

Im Bereich der Polizei konnten 133 Anträge verzeichnet werden. In der Finanzverwaltung hingegen waren es 98.

Weniger genutzt wurde das Sabbatjahr von Ärzten, Richtern und Ingenieuren im öffentlichen Dienst. Auch Hochschulprofessoren nutzten kaum eine bezahlte Freistellung dieser Art, da sie in der Regel für wissenschaftliche Projekte Freisemester ohne Lehrtätigkeiten erhalten können.

Viele Frauen stellen Anträge auf ein Sabbatjahr

Auffällig ist, dass im Jahr 2016 3.086 Anträge auf ein Sabbatjahr von Frauen gestellt wurden. Dies entspricht etwa drei Viertel aller Anträge im Jahr 2016 in NRW. Etwa 50 Prozent der Anträge wurden von über 55 Jahre alten Beschäftigten eingereicht. Allerdings wurden auch jüngere Antragstellerinnen verzeichnet. So stellte zum Beispiel eine 22-jährige Finanzbeamtin einen Antrag auf ein Sabbatjahr. Auch eine Polizeibeamtin mit 24 Jahren war unter den Antragstellern.

Es gab aber auch Ablehnungen. So wurden insgesamt im Jahr 2016 in NRW sechs Anträge abgelehnt, darunter fünf Anträge von Polizeibeamten.

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