Die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenkasse steigt von monatlich 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Beiträge für die Krankenkasse mehr fällig. Die Pflichtgrenze der Versicherung steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, sind nicht verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

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Rentenbeitrag

Ab 01. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent. Bisher lag der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer bei einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro monatlich 7 Euro mehr ausgezahlt bekommen. Bei einem Verdienst von 5.000 Euro werden 17,50 Euro mehr ausgezahlt. Wer aber meint, je mehr er verdient, desto mehr kann er einsparen, der irrt. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt an – und zwar von 5.600 auf 5.800 Euro in Westdeutschland und von 4.800 auf 4.900 Euro in Ostdeutschland. Somit ergibt sich aus einer aktuellen Zahlung von 548,80 Euro in die Rentenkasse im Jahre 2013 ein Einzahlungsbetrag von 548,10 Euro. Dies entspricht nur 70 Cent weniger als bisher.

Pflegeversicherung

Wie die Rentenbeitragsbemessungsgrenze steigt auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Somit wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung zum 01. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben. Rentner müssen den Prozentsatz selbst zahlen. Rentenversicherte, die kinderlos und älter als 23 Jahre alt sind, müssen 0,25 Prozent Zuschlag zahlen. Der Arbeitgeber ist von diesem Zuschlag befreit. Insgesamt muss diese Gruppe der Versicherten 2,3 Prozent an Pflegeversicherung zahlen.

Sozialhilfeempfänger und Arbeitssuchende

Die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Arbeitslosengeld II werden zum 01. Januar 2013 erhöht. Insgesamt erhält ein Alleinstehender statt 374 Euro im Jahr 2012 nun ab dem 01. Januar 2013 382 Euro monatlich an Grundsicherung.
Für die weiteren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Mitglieder steigt der Satz anteilig. Somit erhöht sich auch der Regelbedarf für Kinder und Jugendliche um drei bis fünf Euro pro Monat je nach Alter.

Minijobs

Ab dem 01. Januar 2013 dürfen Minijobber 50 Euro mehr verdienen. Die Grenze lag bisher bei 400 Euro. Nun wird diese auf 450 Euro erhöht. Damit wird die Beschäftigung rentenversicherungspflichtig, was wiederum Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung mit sich bringt. Der Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent soll vom Minijobber selbst aufstockt werden. Insgesamt muss der Minijobber somit
3,9 Prozent hinzuzahlen, wobei er dafür vollwertige Pflichtbeitragszeiten erhält. Dies entspricht bei einem 450 Euro Job maximal 17,55 Euro und gilt für alle neu geschlossenen Verträge.

Betreuungsgeld

Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Kita zur Betreuung bringen und diese selbst zu Hause betreuen, erhalten künftig ab dem Jahr 2013 vorerst 100 Euro pro Kind, bis sich dieser später auf 150 Euro erhöht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes sind Kinder unter drei Jahren und eine vorherige Antragstellung. Die Behörde, bei welcher dieses beantragt werden kann, ist noch ungewiss. In Frage kommen kann die Kindergeldkasse, die Arbeitsagentur oder die entsprechende Gemeinde- und Stadtverwaltung. Ebenso auch auf welche Art und Weise das Betreuungsgeld ausgezahlt wird, ist noch unklar. Es könnte als Barzahlung oder in Gutscheinform ausgegeben werden.

Elterngeld

Elterngeld für Kinder, die ab dem 01. Januar 2013 geboren werden, wird künftig anhand eines Einheitsbeitrags von 21 Prozent berechnet. Zu Grunde gelegt werden dabei nicht wie bisher die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern die Sozialversicherungsbeiträge. Eltern mit einem Bruttolohn von 2.000 bis 3.000 Euro im Monat erhalten somit durchschnittlich sieben bis zehn Euro monatlich weniger an Elterngeld als noch im Jahr 2012. Eltern, die Freibeträge für ein behindertes Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen lassen haben, erhalten damit keine Berücksichtigung mehr beim Elterngeld. Für die Berechnung an sich zählt künftig nur noch die Steuerklasse, die durchschnittlich über ein Jahr lang vor der Geburt überwiegt. Somit können Elternteile, die nicht rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse, in der Regel III oder IV, wechseln, weniger Elterngeld erhalten.

Finanzberater

Personen, die unter der Berufsbezeichnung Anlageberater, Finanzvermittler, Vermögensberater usw. Dienstleistungen erbringen, müssen ab dem 01. Januar 2013 einen Sachkundenachweis erbringen und einen Abschluss einer Versicherung zur Haftung von Vermögensschäden nachweisen.

Neue Banknoten innerhalb der EU

Ab dem Jahr 2013 wird die Europäische Zentralbank zusammen mit den nationalen Zentralbanken neue Banknoten mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgeben. Optisch gesehen sollen sich die Banknoten dahingehend verändern, dass als Wasserzeichen die Göttin Europa abgebildet sein wird. Bisher wurde ein Bauwerk als Wasserzeichen gedruckt.

Meldung von Kapitalerträgen bei Nichtveranlagungsbescheinigungen

Ab dem Jahr 2013 müssen Banken und Sparkasse auch Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden, für die eine Freistellung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vom Kapitalertragsteuerabzug gilt oder wo eine eine Erstattung der Kapitalertragsteuer zu verzeichnen ist. Dies soll dem Finanzamt helfen, besser nachzuprüfen, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften zu der Nichtveranlagungsbescheinigung passen.

Studienkredite der KfW Bank auch für über 40-jährige Studenten im Zweitstudium

Der Studienkredit der KfW Bank kann künftig ab dem 01. April 2013 auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium und für bestimmte Studienabschnitte verwendet werden. Dabei kann der Kredit nun auch von bis zu 44-jährige Studenten in Anspruch genommen werden. Die Altershöchstgrenze wurde von 34 Jahre auf 44 Jahre angehoben. Entgegen dieser Anhebung bleibt die Finanzierungsdauer weiterhin vom Alter abhängig. Studenten, die vor dem 01. April 34 Jahre alt sind können den Kredit bis maximal 14 Semester in Anspruch nehmen. Studenten ab 39 Jahre bis 44 Jahre erhalten eine Kreditzusage von bis zu zehn Semestern. Studenten ab 44 Jahre können den Kredit nur bis zu 6 Semester in Anspruch nehmen.

Kosten für Warteschleifen geändert

Ab dem 01. Juni 2013 zahlen Verbraucher nur noch dann was für das Wählen einer mit Kosten verbundenen Sonderrufnummer, beispielsweise beginnend mit 0900 oder 0180, wenn diese auch mit einem Berater in Kontakt kommen und ihr Anliegen bearbeitet wird. Verbraucher, die in Warteschleifen mit einer Minutenabrechnung geparkt werden, sollen künftig nichts mehr zahlen. Dies gilt auch bei Weiterleitungen und ist nicht abhängig von einem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss.
Sofern es sich um einen telefonischen Service mit einem Festpreis handelt, so muss der Anrufer von dem Unternehmen gleich zu Beginn des Anrufs über die Kosten sowie über die Dauer der Warteschleife informiert werden. Dies gilt ebenso für Unternehmen, die eine kostenfreie Warteschleife zur Verfügung stellen.

Streichung der Praxisgebühr

Die quartalsweise eingezogene Praxisgebühr von 10 Euro wird zum 01. Januar 2013 abgeschafft. Dies bedeutet rund zwei Milliarden Euro an Einsparungen für die Versicherten im Jahr. Ein Ersatz für die Praxisgebühr ist nicht vorgesehen.

Patientenrechtegesetz tritt erstmals 2013 in Kraft

Ab 01. Januar 2013 werden jegliche Rechtssprechungen und Gesetze zum Patientenrecht in einem Patientenrechtegesetz verankert. Dieses informiert Patienten unter anderem über ihre Rechte bezüglich der Behandlungs- und Arzthaftung, über die Aufklärungspflicht seitens des behandelnden Arztes, über das Recht Behandlungsunterlagen einsehen zu können und auch über individuelle privat zu zahlende Gesundheitsleistungen.

Prüfpflicht für Warmwasserversorgung für Vermieter

Bis spätestens 31. Dezember 2013 müssen Vermieter eine Untersuchung auf Legionellen in ihren Anlagen zur Warmwasserversorgung vorgenommen haben. Danach müssen alle drei Jahre erneut Untersuchungen vorgenommen werden. Von der Regelung ausgeschlossen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Vermieter anderer Immobilien mit einem Warmwasserspeicher von mindestens 400 Litern müssen ein Labor beauftragen, welches dann die mikrobiologische Trinkwasserbelastung prüft. Dies gilt auch für Vermieter, die Leitungen mit mehr als drei Litern Wasser vom Wassererwärmer bis zur Verbrauchsstelle besitzen.

Nichtraucherschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen erlassen

Für NRW gilt ab dem 01. Mai 2013 in Kneipen, Gaststätten, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Festzelten, öffentlichen Einrichtungen und in Einkaufszentren ein Rauchverbot. Dies gilt auch für Feiern von Vereinen und Betrieben, die in Gaststätten stattfinden. Einzige Ausnahme ist eine private, geschlossene Gesellschaft. Dies kann zum Beispiel eine Familienfeier sein.

Demenzkranke

Demenzkranke und Personen mit Alltagseinschränkungen ohne eine Pflegestufe erhalten ab dem 01. Januar 2013 aufgrund der neuen Pflegereform „normale“ Leistungen der Pflegeversicherung. Dies bedeutet, dass sie pro Monat ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Sachleistungen im Rahmen der Pflege erhalten können. Auch ist eine Kombination von Geldwert und Sachleistung möglich. Sollte die Pflegeperson ausfallen, haben demenzkranke Personen ab Januar 2013 Anspruch auf 1.550 Euro jährlich als Verhinderungspflegeleistung. Zudem kann ein Zuschuss für Baumaßnahmen im Rahmen der Anpassung der Wohnung an die Demenz in Höhe von 2.557 Euro gewährt werden. Demenzkranke Personen mit einer Pflegestufe erhalten ab Januar 2013 Pflegegeld- und Pflegesachleistungszuschüsse. Ab Januar 2013 können die neuen Leistungen eingefordert werden. Dies gilt auch für schon bestehenden Bescheide.

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Pflegedienste

Pflegedienste können ab 01. Januar 2013 neben der üblichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Leistungen nun auch die häusliche Betreuung bei der Pflegekasse als sogenannte Leistungskomplexe abrechnen. Dazu gehört auch das Vorlesen eines Buches oder einer Zeitung oder das Spazieren gehen mit der pflegebedürftigen Person. Pflegedienste sind ab Januar 2013 auch dazu verpflichtet, eine Abrechnung der Stundensatzleistungen nach der tatsächlich benötigten Zeit den Kunden anzubieten.

Pflegepersonen

Pflegepersonen können ab dem 01. Januar 2013 die Zeiten für die Pflege von unterschiedlichen pflegebedürftigen Personen, die sie pflegen, zusammenzählen und dies bei der Pflegekasse geltend machen. Bisher war es so, dass Pflegepersonen mindestens 14 Stunden wöchentlich eine Person pflegen mussten, um dass die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.

Zu lange Bearbeitungszeit wird für Pflegekassen teuer

Die Pflegekasse muss ab 2013 innerhalb von 5 Wochen einen Leistungsbescheid nach Beantragung der Pflegeleistung ausgestellt haben. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, so wird ein Bußgeld fällig. Schon seit dem 30. Oktober 2012 müssen Pflegekassen für jede angefangene und überschrittene Woche 70 Euro zahlen, die die Versicherten einfordern können.

Finanzierung für Pflege-Wohngemeinschaften

Bereits seit dem 30. Oktober 2012 können pflegebedürftige Personen, die zusammen eine Wohngemeinschaft gründen möchten, pro Person 2.500 Euro als Einmalzahlung im Rahmen einer Anschubfinanzierung erhalten. Der Gesamtfinanzierungsbetrag ist jedoch auf 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft gedeckelt.

Finanzierung einer Präsenzkraft in der Pflege

Seit dem 30. Oktober 2012 erhalten Pflegebedürftige monatlich 200 Euro pro Person von ihrer Pflegekasse, wenn sie mindestens zu dritt dauerhaft in einer Wohngemeinschaft leben. Mit diesem Geld können sie dann eine Präsenzkraft finanzieren. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen von mindestens der Pflegestufe I.

Zuschuss bei private Pflege-Tagegeldversicherung

Sofern ab dem 01. Januar 2013 eine private Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen wird, erhalten Versicherte pro Jahr einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro, wenn diese mindestens 120 Euro pro Jahr als Prämie in die Versicherung eingezahlt haben.

Neues Gesetz des Schornsteinfegerhandwerks

Schornsteinfeger können von Hausbesitzern künftig ab dem 01. Januar 2013 selbst gewählt und gerufen werden. Der Gebietsschutz für Schornsteinfeger wurde mit der Aktualisierung des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk gekippt.
Immobilienbesitzer müssen nun selbst aktiv werden und gemäß ihres Feuerstättenbescheides die Heizungsanlagen und Kamine reinigen lassen. Dazu können sie nun ab sofort auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik beauftragen, sofern diese eine Berechtigung für das Schornsteinfegerhandwerk besitzen.
Der Vorteil für Kunden besteht darin, dass diese von variierenden Preisen profitieren können, denn freie Schornsteinfeger sind nicht an eine Gebührenordnung gebunden wie Bezirksschornsteinfeger dies sind.

Solaranlagen müssen Netzsicherheit haben

Alle Solaranlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 01. Januar 2013 eine Netzsicherheit gewährleisten. Dazu müssen Betreiber bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Dies gilt auch für Anlagen mit maximal 30 Kilowatt Leistung.
So müssen Betreiber gemäß § 6 des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) ihre Anlage so umrüsten, dass sie diese in ihrer Stromeinspeisung regeln können, um eine Netzsicherheit zu gewährleisten.

Änderung der Warmwasserabrechnung

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen bis Ende des Jahres 2013 ihre Immobilien mit einem Warmwasserzähler ausrüsten, um so die tatsächlich verbrauchte Menge zu ermitteln. Pauschale Werte sind nach der Heizkostenverordnung nicht mehr zugelassen. Sollten Vermieter bis Ende 2013 keine Wärmezähler installiert haben, so können Mieter die Heizkostenabrechnung um bis zu 15 Prozent reduzieren. Vermieter hingegen können dann von der neuen Regelung befreit werden, wenn ihnen dadurch unzumutbare hohe Kosten entstehen.

Neue Energieeffizienzklassen bei Raumklimageräten und Wäschetrocknern

Ab dem Januar 2013 werden neue Energieeffizienzklassen vergeben. Bisher war die Klasse A als effizienteste Klasse bei Raumklimageräte und Wäschetrocknern ausgeschrieben. Dies soll sich nun ändern. Ab Januar 2013 an werden die Klassen A+, A++ und A+++ ebenso vergeben. Raumklimageräte bis zu 12 kW Kühl- und Heizleistung sind von der Regelung betroffen. Wäschetrockner müssen zudem eine Angabe der Geräuscheentwicklung sowie eine Angabe des Stromverbrauchs in Kilowatt pro Jahr aufweisen und nicht wie bisher üblich pro Trockenvorgang.

Kein Zuckerzusatz mehr für Fruchtsäfte

Bis zum 28. Oktober 2013 dürfen Fruchtsäfte in den Mitgliedsstaaten der EU nur noch ohne Zuckerzusätze hergestellt werden. Dies schreibt die aktuelle neue Fruchtsaftrichtlinie der EU vor.
Energydrinks erhalten Höchstmengen an Inhaltsstoffe
Seit der Verordnung vom 01. Juni 2012 mit der Übergangsfrist bis zum 01. Juni 2013 dürfen Energydrinks verbindliche Höchstmengen für Koffein (320 mg/l), Taurin (4.000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronolacton (2.400 mg/l) nicht überschreiten. Auf den Verpackungen muss zudem ersichtlich gekennzeichnet sein, dass der Energydrink einen erhöhten Wert an Koffein usw. besitzt. Auf den Verpackungen ist somit die Angabe "erhöhter Koffeingehalt" mit Angabe der Menge sichtbar zu platzieren. Dies gilt auch für Energydrinks, die in Diskotheken oder Gaststätten ausgegeben werden.

Neue Aromenliste beschlossen

Ab dem 22. April 2013 gilt eine neue von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der EU beschlossene Aromenliste, die transparenter und sicherer für den Verbraucher sein soll. Die Liste, die in einer Datenbank online einsehbar ist, enthält über 2.100 zugelassene Aromastoffe und weitere 400 Stoffe, die aktuell noch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. Aromen, die nicht auf der Liste stehen, sind nach einer Übergangszeit von 18 Monaten vom Markt zu nehmen und somit verboten.
Kosmetika müssen Nanokennzeichnung tragen
Ab dem11. Juli 2013 müssen alle kosmetischen Produkte mit nanomateriellen Inhaltsstoffen auch als solche gekennzeichnet werden. Das Kürzel „Nano“ muss dann in die Inhaltsliste des Produktes mit aufgeführt werden.

Neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Gemäß der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG müssen ab dem 20. Juli 2013 alle Anforderungen bezüglich einer chemischen Prüfungen des Spielzeuges umgesetzt werden. Derzeit ist jedoch noch eine Klage der Bundesregierung vor dem EU-Gerichtshof offen.
Geklagt wurde gegen den immer noch zu hohen Grenzwerten für die chemischen Stoffe von PAK, Blei, Cadmium und auch diversen weiteren. Gemäß der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und der Bundesregierung böten Spielzeuge mit diesen hohen Grenzwerten immer noch nicht genügend Schutz und Sicherheit. Das Urteil des EU-Gerichtshofes wird frühestens im Jahre 2014 erwartet.

Porto wird erhöht

Zum 01. Januar 2013 verlangt die Deutsche Post mehr Geld für das Porto. So wird künftig der Standardbrief bis 20 Gramm statt 55 Cent 58 Cent kosten. Der Maxibrief wird statt 2,20 Euro auf 2,40 Euro an Portokosten erhöht. Büchersendungen können ab Januar 2013 nur noch als "Groß" oder "Maxi" zu einem Preis von 1,00 und 1,65 Euro gewählt werden. Um die ungeraden Portopreise umsetzen zu können, wird eine neue Briefmarke eingeführt: die 3 Cent Briefmarke. Somit bleiben alle anderen Briefmarken erhalten.

Fernbusse dürfen Linienverkehr fahren

Zum 01. Januar 2013 können auch Fernbusse neben der Deutschen Bahn wichtige Linienstrecken anfahren. Dies ist erstmals der Fall. Vorher durfte nur die Deutsche Bahn Strecken über 50 Kilometer anbieten. Seit der Einführung und des Inkrafttretens der Liberalisierung des Deutschen Busmarktes können nun auch Fernbusse für Strecken oberhalb der 50 Kilometergrenze eingesetzt werden. Somit erhält die Deutsche Bahn ab Januar 2013 Konkurrenz, was sich wiederum für Verbraucher auf die Preise niederschlagen kann.

Meldestelle für Benzin- und Dieselpreise eingerichtet

Zum 01. Januar 2013 wird beim Kartellamt eine Meldestelle für Benzin- und Dieselpreise integriert werden. Alle Tankstellen sollen somit ihre Preise für Benzin und Diesel beim Kartellamt melden. Dieses stellt dann die Preise in Echtzeit für Vergleichsportale zur Verfügung. Verbraucher können sich dann via Apps, Navis, Internet und Smartphones über die aktuellen Preise informieren und die für sie günstigste Tankstelle heraussuchen. Dieses Vorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Tankstellen verbessern. Der Zugriff auf die Daten des Kartellamtes soll frühestens zum Sommer 2013 möglich sein.

Fördersatz von Partikelfiltern abgesenkt

Zum 01. Januar 2013 wird der Fördersatz für die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Fahrzeugen mit Diesel von 330 auf 260 Euro minimiert. Bis zum 15. Februar 2013 kann der Antrag für die Nachrüstung für das jahr 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Verbraucher, die nach diesem Datum einen Antrag stellen, für diese wird der neue Fördersatz gültig.

Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig

Ab 19. Januar 2013 hat ein neu erworbener Führerschein nur noch 15 Jahre Gültigkeit. Danach muss er, ohne dass der Besitzer ärztliche Untersuchungen vornehmen muss, gegen einen neuen umgetauscht werden. Bis zum Jahre 2033 bleiben alte Führerscheine gültig. Sofern dann neue Papiere beantragt werden und diese ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind diese dann automatisch auch nur noch 15 Jahre gültig. Mit der neuen Regelung sollen Daten und Lichtbilder aktuell gehalten werden.

Neue Führerscheinklassen

Ab Januar 2013 gelten gemäß der Führerschein-Reform 2013 neue Regelungen. Somit fällt die 80-km/h-Regelung für 125er Motorräder weg. Die Führerscheinklasse A1 wurde in sofern abgeändert, dass Motorrad Anfänger im Alter von 16 und 17 Jahren nun mit 48 PS starten können. Zu den Führerscehinklassen kommt die Klasse AM neu hinzu. Diese gilt für Personen ab 16 Jahre, die einen Führerschein für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik und vier Kilowatt Leistung anstreben. Diese Fahrzeuggruppen fielen bis jetzt in die Führerscheinklassen M und S und wurden nun zu AM zusammengelegt. Zudem wird die Führerscheinklasse A2 eingeführt, die für alle Motorräder bis zu 35 Kilowatt und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm gilt. Eine Erweiterung nach zwei Jahren zur Klasse A erfolgt nicht mehr automatisch. Dazu muss nun eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.

Trikes mit neuen Regeln

Trikes gelten ab dem 19. Januar 2013 als Motorräder, die erst von Personen mit einem Mindestalter von 21 Jahren gefahren werden dürfen. Bisher reichte ein normaler PKW-Führerschein aus, um diese dreirädigen Fahrzeuge zu fahren. Ab Januar 2013 muss nun auch ein Motorrad-Führerschein der Klasse A nachgewiesen werden. Zudem dürfen keine Anhänger mitgeführt werden. Diese Neuregelung gilt für alle Personen, die einen Führerschein erwerben.

Quelle: wdr2.de