Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil entschieden hat (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14), müssen Banken und Sparkassen gezahlte Kreditgebühren an Kunden zurückzahlen. Mit Kreditgebühren sind diejenigen Kosten gemeint, die die Banken und Sparkassen oftmals von Kunden bei einem Abschluss eines Kreditvertrages genommen hatten.
Der Anspruch für die Rückzahlung der Gebühren endet nach 10 Jahren nach Abschluss des Kreditvertrages. Sollte also der Vertrag am 29. November 2004 geschlossen worden sein, so enden die Rückzahlungsansprüche am 29. November 2014.
Kreditgebühren richtig zurückverlangen
Um die Kreditgebühren auch wirklich zurückzuerhalten, müssen Kunden die zu Unrecht gezahlten Beträge via Musterbrief in postalischer Form zurückverlangen.
Um herauszufinden, ob man überhaupt betroffen ist, sollte man seinen Kreditvertrag auf die Begrifflichkeiten "Bearbeitungsgebühr", "Bearbeitungsentgelt", "Bearbeitungspauschale" oder ähnlich durchsuchen. Einige Banken haben das Bearbeitungsentgelt als Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages angegeben. Andere Kreditinstitute haben direkt den Betrag im Vertrag festgesetzt. Ebenso zurückverlangt werden können Zinsbeträge, die auf die Gebühren angefallen sind.
Welche Verträge sind betroffen?
Alle Verträge, die vor dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden, sind von dem Urteil ausgenommen. Hier ist bereits die Verjährungsfrist abgelaufen.
Kredite, die als Immobilienkredit oder als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen wurden, können ebenso angemeldet werden. Jedoch ist es bisher noch umstritten, ob Kredite von KfW und Realkredite ebenso betroffen sind. Dies wird ein höchstrichterliches Urteil im Jahr 2015 klären. Jedoch sollten Kreditnehmer schon jetzt den Antrag stellen, um auch wirklich nach der Urteilsfällung ihre Ansprüche zu erhalten.
Ombudsmann kann helfen, Ansprüche durchzusetzen
Einen Antrag kann man direkt beim Kreditinstitut stellen. Die beste Form dafür ist die postalische Form via Einschreiben. Einen formalen Vordruck gibt es nicht, jedoch existieren einige Musterbriefe, die genutzt werden können. Wichtig ist, dass man der Bank oder der Sparkasse eine Frist setzt. Die Frist sollte sich im Rahmen von drei Wochen bewegen.
Sollte die Bank nicht reagieren und somit die Verjährungsfrist näher rücken, so sollten Kunden den Ombudsmann der Schlichtungsstelle des jeweiligen Kreditinstituts einschalten. Denn dann wird eine drohende Verjährung gestoppt.
Das Verfahren der Schlichtungsstellen ist kostenfrei und ohne Risiken für den Antragsteller. Lediglich die Portokosten sind selbst zu tragen. Der Vorschlag der Schlichtungsstelle ist für Kunden nicht zwingend bindend, jedoch kann es oftmals für Banken und Sparkassen bindend sein.
Die Webseite www.welt.de bietet ein kostenloses Musterschreiben gegen unrechtmäßig erhobene Kreditbearbeitungsgebühren.
Quelle: welt.de