Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Was ist der Unterschied zwischen Aufstockungsunterhalt und Betreuungsunterhalt? Wer muss Kindesunterhalt zahlen? Sind Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet? Was ist die Sättigungsgrenze? Gibt es eine Begrenzung der Unterhaltshöhe? Erfahren Sie hier alles zum Thema Unterhalt. Die wichtigsten Fragen sind nachfolgend zusammengefasst.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Das Erziehungsgeld war ein staatlicher Zuschuss vom 01. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006, der als finanzielle Leistung für ein Elternteil gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz gezahlt wurde, welches das Kind zu Hause erzog. Seit 01. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Die Bezugszeit des Erziehungsgeldes endete somit Ende 2009. Stattdessen wurde in einigen Ländern auch das Landeserziehungsgeld eingeführt. Derzeit wird es nur noch von einigen Bundesländern ausgezahlt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Wenn es nach der CDU geht, sollen Ärzte im Jahr 2013 auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, und zwar zugunsten für Pfleger. Gehaltserhöhungen sollen für Ärzte vorerst nicht durchgesetzt werden. Dies ist das Ziel der CDU unmittelbar vor den anstehenden Tarifverhandlungen.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität und Familienleben: Ab 01. September 2021 sind die neuen Elterngeldregelungen in Kraft getreten. Etliche Neuerungen greifen auch 2024, von denen viele Eltern profitieren können. Was Sie jetzt über das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenkasse steigt von monatlich 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Beiträge für die Krankenkasse mehr fällig. Die Pflichtgrenze der Versicherung steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, sind nicht verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Gesetz
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Zuwendungen im öffentlichen Dienst dürfen nur in einem bestimmten Maße und nur von bestimmen Personengruppen angenommen werden. Beschäftigte der Bundesverwaltung dürfen hingegen keine Zuwendungen annehmen. Als Zuwendungen werden materielle oder inmaterielle Sachgegenstände gesehen. Dies können Gutscheine, Restaurantseinladungen, Eintrittskarten, Geldwerte, Geschenke und sonstige Belohnungen sein.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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TV-L Tarifverträge und Anlagen zum Downloaden
TV-L
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und unterliegt weitgehend dem BGB. Es befasst sich hauptsächlich mit den Rechtsbeziehungen von Ehe und Familie, mit besonderem Schwerpunkt auf Ehe, Scheidung und Unterhalt. Es regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, d. h. Sorgerecht, Vaterschaft und Unterhalt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Die Düsseldorfer Tabelle 2022 des OLG Düsseldorf ist ab 01.01.2022 gültig. Minderjährige und auch volljährige Trennungskinder haben in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung. Das OLG Düsseldorf hat den niedrigsten Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr ab 01.01.2022 auf 396 Euro festgelegt. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 455 Euro, Kinder von 12 bis 17 Jahren 533 Euro pro Monat. Volljährige Kinder können ab 01. Januar 2022 569 Euro erhalten. Des Weiteren wurde die Tabelle auf 11.000 Euro als Einkommensgrenze (200 Prozent des Mindestbedarfs) mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 16.09.2020 – XII ZB 499/19 – erweitert.