Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Die Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst TV-H SuE umfasst 6 Stufen und 18 Entgeltgruppen. Als Eingangsstufe gilt die Stufe 1, als Endstufe die Stufe 6. Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten werden ab der Entgeltgruppe S 2 eingruppiert, Beschäftigte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium ab der Entgeltgruppe S 12 und S 13. In den TV-H SuE werden vornehmlich Erzieher und Pädagogen, Kita-Leitungen und Heimbetreuer eingestuft.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Für einen Teil der Beschäftigten im Pflegedienst des Landes Hessen ist die Anlage C des TVÜ-H mit der Vergütungstabelle TV-H Kr Pflege gültig. Die Tabelle umfasst die Entgeltgruppen beginnend mit Kr 3a und endend mit Kr 12a, wobei keine durchgehende Nummerierung erfolgt. Vielmehr werden die Entgeltgruppen 1,2, 5 und 6 übersprungen. Die Entgeltgruppe 9 wird in die vier Entgeltgruppen 9a, 9b, 9c und 9d unterteilt.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Je nach Qualifikation und Erfahrungszeit werden Erzieher in eine bestimmte Entgeltgruppe des TVöD-SuE eingestuft. Dabei gilt, dass eine höhere Eingruppierung dann zustande kommt, je mehr Qualifikation und Erfahrung der Erzieher besitzt. Direkt nach der Ausbildung werden Erzieher vorrangig in die Stufen 1 oder 2 der jeweiligen Entgeltgruppe eingestuft. Je mehr Jahre sie dann als Erzieher sammeln, desto höher steigt die jeweilige Stufe durch Höherguppierung.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Die Eingruppierung von Rettungssanitäter und Rettungsassistenten erfolgt anhand von Entgeltgruppen und Stufen, beginnend mit P5 und endend mit P16 als Endgruppe.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Im TVöD Bund ist die Entgeltgruppe 1 die Eingangsgruppe für leichte Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse. Die Eingruppierung erfolgt ab der Stufe 2. Ab der Entgeltgruppe 2 können je nach Berufsbranche Kenntnisse erforderlich sein. Bei den Entgeltgruppen 2 bis 8 werden die Beschäftigten in die Stufe 1 eingruppiert. Eine höhere Einstufung erfolgt nur, wenn eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und noch mehr vorgewiesen werden kann.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) sieht wie der TV-L eine eigene Entgelttabelle für forstwirtschaftliche Verwaltungen, Einrichtungen und Betriebe in Hessen vor. Die Stufen 1 und 2 stellen dabei das Grundentgelt dar, die Stufen 3 bis 6 die Entwicklungsstufen. Insgesamt umfasst die Vergütungstabelle 9 Entgeltgruppen, wobei die Entgeltgruppen 2 bis 8 6 Stufen umfassen, die Entgeltgruppe 1 nur 5 Stufen beginnend ab der Stufe 2 als Eingangsstufe.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Landesdienst in Hessen richtet sich nach der Anlage A der Entgeltordnung TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen). Dort ist für jede Berufsgruppe die Eingruppierung geregelt. Größere Berufsgruppen, wie beispielsweise Verwaltungsangestellte und der Sozial- und Erziehungsbereich werden nochmals unterteilt. Für sie gelten gesonderte Eingruppierungsregeln sowie gesonderte Entgelttabellen, denn sie werden zudem separat vergütet und weichen von der Standardtabelle TV-H ab.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Sonderzahlung
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Die TV-L Jahressonderzahlung wird grundsätzlich mit den Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Zugrunde gelegt wird das Tabellenentgelt aus den Monaten Juli, August und September.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Urlaub
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Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 01. April 2014 wurde die bis dato bestehende Urlaubsregelung neu strukturiert.
Die Staffelung der Altersgrenzen wurde aufgegeben. Stattdessen erhielten alle Beschäftigten in Vollzeit bei einer 5-Tage-Woche einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr (§ 26 TVöD). Für Teilzeitbeschäftigte gilt ab 2014 ein Urlaubsanspruch, der sich an den wöchentlichen Arbeitsstunden orientiert. Bisher wurden im Rahmen der Tarifrunden einige Neuerungen durchgeführt.