Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gilt bundesweit als Richtlinie für (Unterhaltszahlungen) Unterhaltsberechnungen, hier ist festgehalten, dass der Mindestunterhalt in allen Altersstufen um rund 13% ansteigen wird, dabei wird in der Regel der Betrag noch um den halben Kindergeldsatz gekürzt.
Die Erhöhung stößt allerdings nicht überall auf ungeteilte Zustimmung, beinhaltet sie doch auch einige Haken. Durchschnittsverdiener können den hohen Satz vielfach nicht voll zahlen und Kinder von Geringverdienern profitieren meist nicht selbst von der Erhöhung. Tritt der Fall ein, dass der betreuende Elternteil nicht arbeitet, hat dies oft zur Folge, dass der Erwachsenen- Unterhalt gekürzt wird und so auch das Kind von der Erhöhung des Unterhaltes nicht profitiert. Unterm Strich gibt es dann aufgrund der Kürzung auch wieder nicht mehr Geld. Zahlreiche Unterhaltspflichtige fühlen sich stark benachteiligt.
Der Vorsitzende des Unterhalt- und Familienrechts (kurz ISUV) Josef Linsler, sagte der Kölner Tageszeitung EXPRESS dazu: „die drastische Anhebung des Unterhaltes ist ungerecht und berücksichtigt nicht die Lebensumstände vieler Betroffener. Die Unterhaltssätze steigen an, dabei wird jedoch der Selbstbehalt nicht berücksichtigt. Obwohl die Lebenshaltungskosten seit Jahren steigen, liegt der Selbstbehalt nach wie vor bei 900 Euro. Realistisch wären aber mindestens 1000 Euro.“
Die Tabelle unten liefert die neuen Richtwerte.
Die Düsseldorfer Tabelle 2010
(alle Beträge in Euro)
Netto-Einkommen des Unterhaltpflichtigen | 0-5 |
6-11 |
12-17 |
ab 18 |
|
1 | bis 1500 | 317 | 364 | 426 | 488 |
2 |
1501 - 1900 | 333 | 383 | 448 | 513 |
3 |
1901 - 2300 | 349 | 401 | 469 | 537 |
4 |
2301 - 2700 | 365 | 419 | 490 | 562 |
5 |
2701 - 3100 | 381 | 437 | 512 | 586 |
6 |
3101 - 3500 | 406 | 466 | 546 | 625 |
7 |
3501 - 3900 | 432 | 496 | 580 | 664 |
8 |
3901 - 4300 | 457 | 525 | 614 | 703 |
9 |
4301 - 4700 | 482 | 554 | 648 | 742 |
10 |
4701 - 5100 | 508 | 583 | 682 | 781 |
*Alle Angaben ohne Gewähr
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