Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil entschieden, dass die etwa 400 Mitarbeiter des Ordnungsamts in Berlin in eine höhere Tarifgruppe eingestuft werden sollen. Somit sollen die Verwaltungsangestellten künftig in die Entgeltgruppe 9 des gültigen Tarifvertrags eingruppiert werden. Dies entspricht einem Monatsgehalt von 2.300 bis 3.300 Euro brutto. Bisher waren die Beschäftigten je nach Bezirk unterschiedlich eingruppiert.
Die Richter hatten sich bei der Urteilsfällung an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Jahre 2010 orientiert, in der festgelegt wurde, bei welcher Tätigkeit im Außendienst welche Eingruppierung angemessen ist. Somit würde eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt sein, wenn der Beschäftigte Fachkenntnisse und eine gewisse Selbstständigkeit an den Tag legen muss.
Gemäß den Kalkulationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedeutet dies eine Anhebung der Bezüge um monatlich etwa 250 Euro. Demnach kommen künftig Mehrausgaben von 1,2 Millionen Euro pro Jahr auf das Land zu.
Die Anhebung der Bezüge soll zunächst nur für Beschäftigte gelten, die eine höhere Vergütung eingeklagt haben. Jedoch können gemäß den Angaben der GdP rund 400 Mitarbeiter im Außendienst höhere Bezüge nachfordern.
Quelle: bz-berlin.de