RotEntgelttabelle TV-Prakt

§ 3   Probezeit

Es gilt eine Probezeit von 3 Monaten.

§ 7    Arbeitszeit

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit  der  Praktikanten  richten  sich  nach  den  Regelungen, die für den künftigen Beruf des Beschäftigten gelten.

§ 9    Sonstige Entgeltbedingungen

Im Änderungstarifvertrag Nr. 4 TV Prakt-L heißt es:

(1) 1 Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, am 24. Dezember  und  am  31.  Dezember,  für  den  Bereitschaftsdienst  und  die  Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen sinngemäß.
2 Dabei gilt als Stundenanteil des Tabellenentgelts im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 2 TV-L der auf eine  Stunde  entfallende  Anteil  des  Entgelts  (§  8  Absatz 1). 3 Zur  Ermittlung  dieses Anteils ist das jeweilige Entgelt durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 7) zu teilen.

(2) Soweit Beschäftigten im Sinne von § 38 Absatz 5 Satz 1 TV-L gemäß § 19 Absatz 5 Satz 2 TV-L in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 6 BAT/BAT-O  eine  Zulage  zusteht,  erhalten  Praktikantinnen/Praktikanten  unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe.

(3)  Soweit Beschäftigten, die im Heimerziehungsdienst tätig sind, eine Zulage nach der Anlage A zum TV-L zusteht, erhalten Praktikantinnen und Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe.

(4) Soweit  Beschäftigten  gemäß  §  8  Absatz 7 bzw.  8  TV-L  eine  Wechselschicht- bzw.  Schichtzulage  zusteht,  erhalten  Praktikantinnen  und  Praktikanten  unter  denselben Voraussetzungen 75 v.H. des entsprechenden Zulagenbetrages.

(5) 1 Falls  im  Rahmen  des  Praktikantenvertrages  eine  Vereinbarung  über  die  Gewährung  einer  Personalunterkunft  getroffen  wird,  ist  dies  in  einer  gesondert kündbaren Nebenabrede (§ 2 Absatz 2) festzulegen. 2 Der Wert der Personalunterkunft wird im Tarifgebiet West nach dem Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung auf das Entgelt (§ 8 Absatz 1) mit der Maßgabe angerechnet, dass der nach  §  3  Absatz  1  Unterabsatz  1  des  genannten  Tarifvertrages  maßgebende Quadratmetersatz  um  15  v.H.  zu  kürzen  ist. 3 Sachbezüge  sind  in  Höhe  der  durch Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV bestimmten Werte  anzurechnen.  Kann  die  Praktikantin/der  Praktikant  während  der  Zeit,  für die  nach  §§  10,  11  und  12 Bezüge  zustehen,  Sachbezüge  aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten.

§ 10 Urlaub

Den Praktikanten steht ein Anspruch auf Urlaub in Höhe von 29 Kalendertagen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche zu.

§ 13   Vermögenswirksame Leistungen

Es werden vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro pro Monat gezahlt.

§ 14 Jahressonderzahlung

Es wird eine Jahressonderzahlung für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich West in Höhe von 95 v. H. gezahlt. Im Bereich Ost beträgt die Jahressonderzahlung im Jahr im Jahr 2018 90,3 v. H. und im Jahr 2019 95. v. H.

Siehe auch:

RotTV Prakt Entgelttabelle