Seitens des Bundesjugendausschusses der komba gewerkschaft – Bund wurden für den TVöD für das Jahr 2014 neue Forderungen beschlossen, die sich in erster Linie auf den Nachwuchskräftemangel und den Auszubildenden beziehen. Durch den demographischen Wandel mangelt es vor allem im öffentlichen Dienst an Nachwuchskräften. Nicht zuletzt, weil der öffentliche Dienst für viele junge Menschen durch die unzähligen Einsparungen uninteressant geworden ist. Die Regelungen zur Unkündbarkeit, beispielsweise im Beamtentum, in dem Sinne ist zwar dennoch attraktiv, jedoch steht die finanzielle Seite bei der jüngeren Generation eher im Vordergrund.

Folgende Forderungen für den TVöD wurden von der komba gewerkschaft für das Jahr 2014 beschlossen:

Übernahme nach Ende der Ausbildung

Auszubildende sollen am Ende ihre Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern sie sich während ihrer Ausbildung bewährt haben. Demnach müssen die Regelungen für eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verbessern werden. Dies soll flächendeckend durchgesetzt werden.

Nach der Ausbildung in EG 6 statt EG 3

Nach der Ausbildung werden bisher viele Berufsanfänger in EG 3 mit der Erfahrungsstufe 1 eingruppiert. Die komba jugend will dies mit ihren Forderungen ändern. Künftig sollen Berufsanfänger gleich in eine höhere Entgeltgruppe als EG 3 wie beispielsweise EG 6 eingestuft werden, und zwar beginnend mit der Erfahrungsstufe 2. Je nach Beruf soll dann die tatsächliche Einstufung erfolgen. Somit sollen zum Beispiel Berufsanfänger in der Verwaltung in EG 6 Stufe 2 eingruppiert werden. Hintergrund der sofortigen Höhergruppierung ist die Tatsache, dass ein Lebensstandard mit EG 3 für Berufsanfänger kaum zu realisieren ist.

Ausbildungsentgelte erhöhen

Die komba jegend fordert auch für Berufseinsteiger, die sich noch in der Ausbildung befinden, eine Erhöhung ihrer monatlichen Gehälter. Tarifergebnisse, die im öffentlichen Dienst TVöD ausgehandelt werden, sollen linear auch auf die Auszubildenden übertragen werden. Bisher war es oftmals so, dass Auszubildende lediglich zum Teil eine Erhöhung erhielten, jedoch häufig nicht in dem gleichen Umfang wie die Tarifbeschäftigten in Vollzeit. Die bisherigen Erhöhungen der Gehälter der Auszubildenden im Rahmen der Tarifrundenergebnisse waren kaum spürbare Beträge, da durch die Inflation die Anhebung quasi ausgeglichen wurde. Demnach fordert die Gewerkschaft eine lineare Anhebung des Auszubildendenentgelts zu den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes.

Statt Teilzeitverträge Vollzeitverträge

Teilzeitverträge, die desöfteren jungen Beschäftigten angeboten werden, sollen durch Vollzeitverträge ersetzt werden. Teilzeitverträge, sofern nicht ausdrücklich vom Beschäftigten erwünscht, können kaum einen gewissen Lebensstandard schaffen. Künftig sollen auch Vollzeittarifangestellte ein Recht auf eine Ermöglichung einer Teilzeitstelle haben, wenn beispielsweise eine Kinderbetreuung oder Pflege zu leisten ist.

Durch besondere Leistungen schnellere Höhergruppierung

Beschäftigte, die durch besondere Leistungen auf sich aufmerksam machen, sollen dafür mit einer schnelleren Höhergruppierung oder einem Stufenaufstieg belohnt werden. Dazu zählen besondere Leistungen während der Ausbildung und auch dann im Berufsleben. Die dafür vorgesehenen Instrumente zur Realisierung des Vorhabens, die entweder noch entwickelt oder ausgefeilt werden müssen, sollen dann auch in die Tat umgesetzt werden.

Urlaubsanspruch verbessern

Bisher mussten sich Auszubildende mit weniger Urlaubtage im Jahr zufrieden geben. Die Gewerkschaft fordert nun eine Angleichung an die Tarifbeschäftigten in Vollzeit, die jährlich 30 Tage Urlaub genießen können. Das Gleiche gilt für Anwärter im Beamtentum. Junge Beamte dürften ebenso nicht schlechter bezüglich des Urlaubsanspruches gestellt werden. Eine Angleichung ist auch hier geplant.

Weihnachtsgeld bundesweit angleichen

Die Jahressonderzahlung wird auch nach 20 Jahren Wiedervereinigung hinsichtlich der Regelung zweigleisig gezahlt. Beschäftigte in Westdeutschland erhalten zumeist mehr Weihnachtsgeld als die Beschäftigten im Osten des Landes. Die komba jugend fordert hier eine Angleichung der Regelung bezüglich der Höhe von Ost an West, so dass eine im Rahmen der Jahressonderzahlung einheitliche Regelung bundesweit gilt. Diese soll ebenso auf den TVAöD anwendbar sein.

Kostenübernahme der Lehrmittel durch den Arbeitgeber

Bisher mussten alle Auszubildenden ihre Lehrmittel selbst finanziell tragen. Die Gewerkschaft fordert eine Übernahme der Kosten für Lehrmittel, die durchaus desöfteren äußerst kostenintensiv sein können. Für Auszubildende stellen die Lehrmittelkosten häufig eine finanzielle Last dar, welche nun abgeschafft werden soll.

Eigenanteile bei Reisekosten abschaffen

Eigenteile bezüglich der Reisekosten sollen ebenso abgeschafft werden. Stattdessen soll der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten tragen. Der Besuch von auswärtigen Schulen kann sehr kostenintensiv werden, da teure Fahrtwege und Übernachtungen am Schulungsort anfallen. Zudem sollen gemäß den Forderungen der Gewerkschaft Heimfahrten an Wochenenden finanziell übernommen werden. Bisherige Regelungen sind unvollständig und müssen gemäß der Ansicht der Gewerkschaft überarbeitet werden.

Quelle: btbkomba.de