Am 5. Dezember 2023 startet die Tarifrunde TV-N 2024 für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr. Gefordert sind insbesondere bessere Arbeitsbedingungen.

Übergabe der Tarifforderungen in allen Bundesländern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am 5. Dezember die Forderungen in allen 16 Bundesländern übergeben und in 14 Bundesländern die Flächentarifverträge über die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr und die Hausverträge der Hamburger Hochbahn und der VHH gekündigt. Damit startet offiziell die Tarifrunde TV-N 2024 für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr. Betroffen sind rund 100 kommunale Unternehmen. 

Was wird gefordert?

  • Verhandlungen über den ungekündigten Tarifvertrag in Bayern
  • Entgelterhöhungen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und dem Saarland
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit
  • Erhöhung des Urlaubsanspruches
  • zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit 
  • Begrenzung geteilter Dienste 
  • Begrenzung unbezahlter Zeiten im Fahrdienst

Welche Tarifverträge sind von der Tarifrunde TV-N betroffen?

Der größte Teil der kommunalen ÖPNV-Unternehmen untersteht dem TV-N. Dieser wurde durch den jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) mit ver.di abgeschlossen. Der TV-N wird somit mit jedem Bundesland vor Ort verhandelt. Hamburg besitzt eigenständige Haustarifverträge der Hamburgischen Hochbahn und VHH. Der TV-N Bayern ist nicht gekündigt, jedoch wird hier dennoch wegen der freiwilligen Verpflichtung der Arbeitgeber verhandelt. 

In Hessen, Bremen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist der TV-N an die Entgeltentwicklung im TVöD gekoppelt. In allen anderen Bundesländern gibt es eigenständige TV-N-Entgelttarifverträge, die sich in den Laufzeiten unterscheiden können.

Die Details der Forderungen werden von den jeweiligen Tarifkommissionen für jeden Landestarifvertrag eigenständig festgelegt. 

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21.02.2024: Die Tarifrunde TV-N 2024 ist im vollem Gange. Es kommt zu Warnstreiks in den Bundesländern. Die Gewerkschaften sind bisher nicht mit den vorgelegten Angeboten der Arbeitgeber zufrieden.