Zum 01. Juli 2017 gibt es wieder einige wichtige Änderungen zu beachten. Dieses Mal drehen sich die Neuerungen um den Unterhaltsvorschuss, Prepaidkarten und der Rente.

Prepaidkarten nur noch mit Personalausweis kaufbar

Prepaidkarten können ab dem 01. Juli 2017 nur noch gegen Vorlage des Personalausweises gekauft werden. Grund dafür ist das verschärfte Telekommunikationsgesetz, das mehr Sicherheit gegen Terroristen bieten soll. Pro Jahr werden rund acht bis neun Millionen Prepaidkarten verkauft, die dann von Bürgern aber auch von Terroristen genutzt werden, um anonym kommunizieren zu können. Durch das neue Telekommunikationsgesetz soll dies nun deutlich schwieriger werden.

Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Zum 01. Juli 2017 tritt eine neue Unterhaltsregelung ein. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Ab dem 01. Juli 2017 soll er dann bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Eine Begrenzung der Bezugsdauer von 6 Jahren des Unterhaltsvorschusses wird aufgehoben.

Erhöhung der Renten

Ab dem 01. Juli 2017 werden die Rentenbezüge angehoben. Somit steigen die Renten in Westdeutschland um 1,9 Prozent und in Ostdeutschland um 3,59 Prozent. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für Frührentner wird auf 6.300 Euro pro Jahr festgelegt. Alle Beträge über der Hinzuverdienstgrenze werden zu 40 Prozent auf die Rentenbeträge angerechnet. Die bisherige Monatsgrenze von 450 Euro wird mit dem neuen Rentengesetz aufgehoben.

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