Seit dem Jahr 2016 bis jetzt 2019 ist die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zur Voraussetzung für die Zahlung des Kindergeldes geworden. Eltern sind verpflichtet, ihre und die Steuer-IDs ihrer Kinder an die Familienkasse weitergeben, um Kindergeld zu erhalten. Der Antrag für das Kindergeld enthält bereits Felder, in die eine Steuer-ID eingetragen werden kann. Wenn diese bereits ausgefüllt und an die Familienkasse übermittelt wurden, muss kein neuer Antrag ausgefüllt werden.
Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?
Die Steueridentifikationsnummer ist auf der Lohnbescheinigung verzeichnet. Die Steuernummern der Kinder sind auf dem Steuerbescheid zu finden. Zu beachten ist, dass die Steuer-ID auch als TIN (Taxification Identification Number) bezeichnet werden kann. Wenn sie ihre Steuer-ID nicht finden können, besteht auch die Möglichkeit, sie beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Dann wird sie nach einer Bearbeitungszeit (bis zu sechs Wochen) per Post zugesandt.
Doppelte Zahlungen werden vermieden
Der Grund für diese Regelung ist eine Vermeidung von doppelten Zahlungen oder auch ungerechtfertigten Zahlungen, die ins Ausland gehen. Da jeder eine eigene Steuer-ID besitzt, die bei der Geburt zugeteilt wird, wird es jeweils nur eine Zahlung pro Nummer geben.
Falls sie es bis Januar nicht schaffen sollten, der Familienkasse die Steuernummer zu übermitteln, bekommen sie dennoch weiter Kindergeld und können die Nummer im neuen Jahr nachreichen. Mitteilen müssen sie sie jedoch auf jeden Fall, da sonst eine Rückzahlung des Kindergeldes gefordert werden kann.
Kindergeld schriftlich bei Familienkasse beantragen
Um Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt und bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Dazu müssen sie nachweisen können, dass das Kind in ihrem Haushalt lebt bzw. innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kinder die Geburtsbescheinigung vorlegen. Nach der Volljährigkeit wird eine Bescheinigung über eine Ausbildung oder ein Studium verlangt.
Jedes Kind hat bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Falls das Kind danach in einem Ausbildungsverhältnis ist oder studiert, verlängert sich dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Arbeitslose Jugendliche können bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten.
Die Höhe des Kindergeldes 2019 hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für die ersten beiden Kinder gibt es monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro. Das älteste Kind gilt dabei immer als das erste.
Zählkind-Regelung muss auch 2019 beachtet werden
Wenn die Kinder beim Ex-Partner leben, werden sie als Zählkinder bezeichnet. Sie sind für die Höhe des Kindergeldes bedeutsam und werden nach deutschem Gesetz als eine rechnerische Größe angesehen.
Diese Regelung kann an folgendem Beispiel erklärt werden.
Ein Paar hat zwei gemeinsame Kinder. Das Paar trennt sich, der Mann zieht aus, während die beiden Kinder bei der Frau bleiben. Für diese Kinder stehen der Frau jeweils 204 Euro pro Kind monatlich zu, also insgesamt 408 Euro.
Angenommen, der Mann bekommt mit einer neuen Frau zwei weitere Kinder. In diesem Fall werden die beiden Kinder aus erster Ehe als Zählkinder bezeichnet. Wenn der Mann dann Kindergeld für alle vier Kinder beantragt, werden die ersten beiden Kinder als Kind drei und vier gezählt. Demnach würde hier 210 Euro + 235 Euro = 445 Euro gerechnet werden.
Quelle: wdr.de