Auch im Jahr 2019 sind Änderungen beim Kindergeld und den Freibeträgen geplant. Ab Juli 2019 erhalten Eltern für ihr Kind 10 Euro mehr an Kindergeld. Der Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf 9.168 Euro angehoben.
Anpassungen via Gesetzentwurf geplant
Die Anhebung der beiden Werte sind in einem Gesetzentwurf verankert, welcher nach der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat gebilligt werden soll. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber zu einer regelmäßigen Anpassung von Freibeträgen und Kindergeld verpflichtet. Dadurch wird eine Steuerfreiheit des Existenzminimums erreicht.
Experten halten die Entlastung für zu gering
Vor allem der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine kritisiert die Erhöhung. Zu gering seien die Anhebungen, denn Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 14.000 Euro müssen von jedem zusätzlich verdienten Euro fast die Hälfte für Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeträge abgeben.
Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag steigt wie folgt:
- 2018: 9.000 €
- 2019: 9.168 € (+ 168 €)
- 2020: 9.408 € (+ 240 €)
Kindergeld 2019
Ab 2019 gelten erhöhte Werte. Das Kindergeld steigt wie folgt:
Kindergeld | 2018 | 2019 |
1. Kind | 194 € | 204 € |
2. Kind | 194 € | 204 € |
3. Kind | 200 € | 210 € |
4. Kind | 225 € | 235 € |
Kinderfreibetrag 2019
Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2019 wie folgt:
Jahr | Kinderfreibetrag 1 Kind | Kinderfreibetrag + 2.640 € Betreuungsfreibetrag |
2018 | 4.788 € | 7.428 € |
2019 | 4.980 € | 7.620 € |
2020 | 5.172 € | 7.812 € |
Quelle: test.de