Mit dem Tarif- und Lohnrechner können Sie im Handumdrehen Ihren Nettolohn mit allen Abzügen ermitteln. Durch seine integrierten Entgelttabellen wichtiger Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie dem TVöD, TV-L, AVR, TV-H und TV-V lässt sich leicht das Bruttogehalt bestimmen. Es muss nicht extra auf dem Lohnzettel nachgeschaut werden. Es genügt die Auswahl des Tarifvertrags, der Entgeltgruppe, der Stufe und das Steuerjahr - und schon spuckt der Rechner das Bruttogehalt aus. Weitere Komponenten wie Zulagen, Zuschläge, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Boni und Sonderzahlungen können gesondert eingegeben werden. 

Diese Angaben sollten Sie im Rechner für ein genaues Ergebnis unbedingt angeben

Ohne Fleiß, kein Preis - das gilt auch für den Rechner. Je mehr Felder Sie ausfüllen, desto genauer wird das Ergebnis. Scheuen Sie sich nicht davor, doch den Lohnzettel hervorzukramen, um bestimmte Komponenten nachzuschauen. Dies ist besonders von Vorteil, wenn Sie von Vollzeit in Teilzeit oder andersherum wechseln möchten. Füllen Sie am besten alles so genau wie möglich aus, damit Sie am Ende ein detailliertes Ergebnis erhalten können. Immerhin geht es um Ihr Geld, um Ihren Brutto- und Nettolohn.

Das monatliche Bruttoeinkommen

Wenn Sie keinem Tarifvertrag angehören, so geben Sie einfach in das Feld Ihren Bruttolohn ein. Falls Sie jedoch einem Tarifvertrag angehören, so können Sie bereits aus den oberen Feldern Ihre Entgelttabelle, die Entgeltgruppe und Stufe auswählen. Der Rechner findet dann den entsprechenden Tabellenwert. Somit sparen Sie sich das Nachschauen auf dem Lohnzettel.

Vergessen Sie nicht, Ihre VL einzutragen

Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten, so tragen Sie diese im Feld am besten in dem Feld „Zuschläge“ ein.

Wie arbeiten Sie? In Teilzeit oder Vollzeit?

Bei diesem Feld geben Sie einfach Ihren Arbeitsumfang an. 100 % bedeutet Vollzeit ohne reduzierte Stunden oder Tage. Wenn Sie beispielsweise eine 20-Stunden-Woche haben und im Unternehmen wird bei Ihnen normalerweise Vollzeit 40-Stunden gearbeitet, so geben Sie im Rechner 50 % an. 

Welche Steuerklasse gilt für wen?

In Deutschland existieren aktuell sechs Steuerklassen, wobei in absehbarer Zeit eine Reform eintreten könnte. Dann nämlich sollen die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Bis dahin stehen Ihnen aber noch alle sechs Klassen zur Verfügung. Sie finden Ihre Steuerklasse in der Regel auf Ihrer Lohnsteuerkarte.

  • Steuerklasse I: Diese Klasse gilt für Sie, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind, keine Kinder haben oder verheiratet sind, aber in Trennung leben.
  • Steuerklasse II: Diese Klasse wählen Sie, wenn Sie Kinder haben und diese allein erziehen, sei ist, weil sie ledig, geschieden oder verwitwet sind.
  • Steuerklasse III: Die Steuerklasse III kommt dann für Sie in Frage, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner die Steuerklasse V hat. Beachten Sie, dass Sie in der Steuerklasse weniger Steuern zahlen, als Ihr Partner in der Steuerklasse V.
  • Steuerklasse IV: Diese Steuerklasse ist für Sie dann gültig, wenn Sie in etwa gleich viel wie Ihr Partner verdienen.
  • Steuerklasse V: Diese Klasse gilt für Sie, wenn Ihr Partner die Steuerklasse III hat. In dieser Steuerklasse zahlen Sie weitaus mehr Steuern als im „Normalfall“. 
  • Steuerklasse VI: Diese Steuerklasse wählen Sie, wenn Sie ein weiteres Dienst- oder Arbeitsverhältnis haben. Beachten Sie, dass in dieser Steuerklasse keine Freibeträge berücksichtigt werden.

Was wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen?

Die erste Komponente, die von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, sind Ihre Beiträge zur Betriebsrente, sofern diese bei Ihnen besteht. Aus dem daraus ermittelten neuen Bruttogehalt werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dazu gehören in erster Linie die Kirchensteuern, Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung.

  • Betriebsrente: Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAv) werden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Wählen Sie dazu einfach im Gehaltsrechner Ihre Betriebsrente aus.
  • Kirchensteuern: Die Kirchensteuern werden je nach Bundesland entweder mit 8 oder mit 9 % berechnet. Daher ist es wichtig, das Bundesland im Rechner richtig auszuwählen.
  • Soli: Wenn Sie zu den Verdienern gehören, die im Jahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen unter 73.000 Euro als alleinstehende Person und 151.000 Euro mit Ehepartner erhielten, so fällt für Sie der Soli im Jahr 2022 weg. Wenn Sie mehr verdienen, so gehören Sie zu den 10 % in Deutschland, die den Soli weiterhin zahlen müssen. Für 90 % der Deutschen fällt er weg.
  • Sozialabgaben: Diese machen in der Regel 20 % Ihrer Abzüge aus. Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gehören zu den Sozialabgaben.

Was genau ist der Steuerfreibetrag?

Steuerfreibetrag: Dieser beträgt im Jahr 2022 für alleinstehende 9.984 Euro, für verheiratete Personen 19.968 Euro.

Wie hoch fällt der Kinderfreibetrag aus?

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag liegt 2022 bei 5.460 Euro, was 2.730 Euro je Elternteil entspricht. Der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder liegt 2022 bei 2.928 Euro, also 1.464 Euro je Elternteil. Die Kinderfreibeträge betragen insgesamt im Jahr 2022 8.388 Euro, sprich 4.194 Euro je Elternteil. Beachten Sie, dass der Kinderfreibetrag beiden Eltern nur zur Hälfte zusteht. Wenn Sie möchten, kann Ihr Betrag auch auf den anderen Elternteil oder andersherum übertragen werden.

So lassen Sie sich Freibeträge eintragen

Für eine Übertragung lassen Sie den Freibetrag bis zum 30. November eines Jahres auf Ihre digitale Lohnsteuerkarte eintragen. Dadurch können Sie bereits jeden Monat Steuern sparen.

Siehe auch: