Grundsätzlich erhalten Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Kommunen zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag ergibt sich nach den §§ 40 Abs. 1 und 2 der entsprechenden Besoldungsordnung.

Familienzuschlag Bund gültig 01.03.2024 - 31.12.2024

Durch die letzte Tarif- und Besoldungsrunde hat sich eine Erhöhung des Familienzuschlags um 11,3 Prozent ergeben. 

Stufe 1 Stufe 2 2. Kind ab 3. Kind
Familienzuschlag 171,28 317,66 146,38 456,06

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 - A 5

Stufe 2 Stufe 3
A 3 - A 5
A 3
A 4 A 5
Erhöhungsbetrag 5,37 26,84 21,47 16,10

Anrechnungsbeträge Bund 

A 3 - A 8
A 9 - A 12
Anrechnungsbetrag 144,27 153,15


Familienzuschlag Bund gültig ab 01.04.2022 - 29.02.2024

Stufe 1 Stufe 2 2. Kind ab 3. Kind
Familienzuschlag 153,88 285,40 131,52 409,76

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 - A 5

Stufe 2 Stufe 3
A 3 - A 5
A 3
A 4 A 5
Erhöhungsbetrag 5,37 26,84 21,47 16,10

Anrechnungsbeträge Bund gültig ab 01.04.2022

A 3 - A 8
A 9 - A 12
Anrechnungsbetrag 129,62 137,60


Familienzuschlag Bund gültig ab 01.04.2021 

Stufe 1 Stufe 2 2. Kind ab 3. Kind
Familienzuschlag 151,16 280,35 129,19 402,51

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 - A 5

Stufe 2 Stufe 3
A 3 - A 5
A 3
A 4 A 5
Erhöhungsbetrag 5,37 26,84 21,47 16,10

Anrechnungsbeträge Bund gültig ab 01.04.2021

A 3 - A 8
A 9 - A 12
Anrechnungsbetrag 127,33 135,16

(Monatsbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

Familienzuschlag Bund gültig ab 01.03.2020 - 31.03.2021

Stufe 1 Stufe 2 2. Kind ab 3. Kind
Familienzuschlag 149,36 277,02 127,66 397,44

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 - A 5

Stufe 2 Stufe 3
A 3 - A 5
A 3
A 4 A 5
Erhöhungsbetrag 5,37 26,84 21,47 16,10

Anrechnungsbeträge Bund gültig ab 01.03.2020

A 3 - A 8
A 9 - A 12
Anrechnungsbetrag 125,82 133,56

(Monatsbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

Familienzuschlag bei Kinder

Die Höhe des Familienzuschlages hängt auch von der Anzahl der Kinder ab. Somit erhöht sich der Familienzuschlag für Bundesbeamte je nach Anzahl der Kinder, die kindergeldberechtigt sind.
Für das zweite Kind erhalten Bundesbeamte einen Familienzuschlag in Höhe von 127,66 Euro. Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind werden 397,44 Euro pro Monat als Familienzuschlag gezahlt.

2. Kind
ab 3. Kind
Familienzuschlag 127,66 397,44

(Monatbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

 

Familienzuschlag bei Kinder entsprechend der Besoldungsgruppen

Der Familienzuschlag für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,37 Euro in der Stufe 2. In der Stufe 3 wird jedes weitere Kind in den Besoldungsgruppen A 3 um je 26,84 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,74 und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro hinsichtlich des Familienzuschlags berücksichtigt.

Tabellarisch ergibt sich somit folgende Übersicht:

Stufe 2 Stufe 3
A 3 - A 5
A 3
A 4 A 5
Erhöhungsbetrag 5,37 26,84 21,47 16,10

(Monatbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz

A 3 - A 8
A 9 - A 12
Anrechnungsbetrag 125,82 133,56

(Monatbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

 

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